Bezirksrat soll Budget-Kürzungen überprüfen

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Schlieren,

Wegen Meinungsverschiedenheiten zur Zuständigkeit bei Budgetkürzungen bittet Schlierens Stadtrat um eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch den Bezirksrat.

Das Stadthaus Schlieren.
Das Stadthaus Schlieren. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Schlieren mitteilt, nahm das Gemeindeparlament an den Sitzungen vom 16. und 18. Dezember 2024 im Budget 2025 Änderungen bei den Besoldungen vor, die aus Sicht des Stadtrats leistungserhaltenden Charakter hatten und deshalb von ihm als gebundene Ausgaben betrachtet wurden.

Deshalb verzichtete der Stadtrat anfangs 2025 bewusst darauf, die Parlamentsentscheide beim Bezirksrat überprüfen zu lassen. Bekanntermassen war der Bezirksrat Dietikon konkret in Bezug auf die Stelle «Beauftragte/r Nachhaltigkeit», ausgelöst durch eine Aufsichtsbeschwerde, anderer Meinung.

Nichtdestotrotz ist der Stadtrat der Auffassung, dass die durch das Gemeindeparlament vorgenommenen Streichungen im Bereich Frühe Kindheit (Reduktion um 45'000 Franken), Assistenz Leitung Bildung (Streichung von 60'000 Franken) und Personalaufwand Fachspezialist/in Steuern (Streichung von total 86'700 Franken) nicht mit der Ausgabe für die Stelle «Beauftragte/r Nachhaltigkeit» zu vergleichen sind.

Bezirksrat soll Klarheit schaffen

Daher hat der Stadtrat den Bezirksrat um Überprüfung der Zuständigkeit ersucht: Dem Bezirksrat wird beantragt, die genannten Beschlüsse des Gemeindeparlaments aufsichtsrechtlich aufzuheben.

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