Rapperswil

    Uznach SG: Pilzschutzverordnung wird ersatzlos aufgehoben

    Gemeinde Uznach
    Gemeinde Uznach

    Rapperswil-Jona,

    Der Gemeinderat Uznach SG hebt die kommunale Verordnung über den Schutz der Pilze per 1. Januar 2027 auf. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

    Uznach SG
    Das Bahnhofsgebäude in Uznach (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Gemeinderat hat beschlossen, die kommunale Verordnung über den Schutz der Pilze per 1. Januar 2027 ersatzlos aufzuheben. Dem Entscheid liegen verschiedene Überlegungen zugrunde.

    Eine Langzeitstudie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) zeigt, dass das Sammeln von Pilzen keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf Pilzbestände oder die Artenvielfalt hat.

    Die kantonale Naturschutzgesetzgebung gewährleistet bereits einen angemessenen Schutz. Die kommunalen Vorschriften, insbesondere die bisherigen Schonzeiten, werden daher als nicht mehr zeitgemäss beurteilt.

    Mit der Aufhebung erfolgt eine teilweise Harmonisierung mit vereinzelten Gemeinden der Region Zürichsee-Linth sowie des Toggenburgs.

    Der Aufhebungsentscheid wird dem fakultativen Referendum unterstellt und entsprechend in der LinthSicht-Ausgabe November publiziert werden.

    Der Gemeinderat appelliert dennoch an die Bevölkerung, beim Sammeln von Pilzen verantwortungsvoll mit den natürlichen Lebensräumen umzugehen und die ökologische Bedeutung der Waldpilze zu respektieren.

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