Vorzeitige Vertragsauflösung: Das Rössli stellt seinen Betrieb ein

Gemeinde Erlenbach
Gemeinde Erlenbach

Goldküste,

Das Restaurant Rössli wird seinen Betrieb per 30. April 2026 leider einstellen. Ein erheblicher Instandhaltungsrückstau fordert, die weitere Nutzung zu prüfen.

Blick auf Erlenbach. - Simmental
Blick auf Erlenbach. - Simmental - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Restaurant Rössli wird seinen Betrieb per 30. April 2026 leider einstellen.

Die Gemeinde Erlenbach als Besitzerin der Liegenschaft Seestrasse 51 hatte ursprünglich geplant, im ersten Quartal 2026 die dringendsten und nicht aufschiebbaren Sanierungsarbeiten in der Küche und beim Brandschutz zu realisieren, um den Pächtern den nahtlosen Weiterbetrieb des Restaurants zu ermöglichen.

Aufgrund des Gesuches des Pächterpaars vom vergangenen Spätsommer, den Vertrag vorzeitig per Ende April 2026 zu beenden, änderte sich die Ausgangslage unerwartet, wie die Gemeinde Erlenbach schreibt.

Erheblicher Instandhaltungsrückstau bleibt ungelöst

Die zuständige Liegenschaftenkommission erkannte, dass aufgrund des erheblichen Instandhaltungsrückstaus bei der gesamten Liegenschaft eine Neuausschreibung der Pacht erst nach der Durchführung von Sanierungsarbeiten in sechsstelliger Höhe realisieren lässt.

Jedoch bleibt auch danach ungewiss, ob sich ein Restaurant nach Anpassung des Gastronomiebetriebes an die neuen Vorschriften aufgrund der zusätzlich erforderlichen Notausgänge und der kaum vermeidbaren Reduktion der zu bewirtenden Sitzplätze im bisherigen Preissegment wirtschaftlich betreiben lässt.

Zudem bleibt auch der Rückstau der Instandhaltung, namentlich im Bereich der Wohnungen, ungelöst.

Erhaltung oder Neubau?

Aus diesem Grund hat die Liegenschaftenkommission entschieden, die Liegenschaft einer Machbarkeitsstudie zu unterziehen. Sie konnte bereits feststellen, dass mit Ausnahme des Dachgeschosses die maximale Ausnützungsziffer der Parzelle erreicht ist.

Ziel dieser Studie ist es, eine zukünftige Nutzung sowie mögliche Umbau- und Entwicklungsperspektiven sorgfältig zu prüfen und eine tragfähige Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu schaffen.

Der Gemeinde ist es ein Anliegen, die Erhaltung und Erneuerung der Liegenschaft einem Neubau ergebnisoffen gegenüberzustellen.

Eine Weiternutzung des Gastronomiebereiches ohne grundsätzliche Erneuerung ist mit Kosten im sechsstelligen Bereich verbunden und daher nicht opportun.

Auch temporäre Nutzung keine Option

Auch bei einer temporären Nutzung entfällt die Besitzstandswahrung der bisherigen Pächter.

Dies betrifft insbesondere die Bereiche Brandschutz, Inklusion/Barrierefrei sowie weitere gesetzliche und technische Anforderungen, die spätestens im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens – welches auch für eine Umnutzung des Erdgeschosses für jeglichen anderen Zweck als der Gastronomie notwendig wäre – erfüllt werden müssten.

Diese Aufwände stehen aufgrund des sanierungsbedürftigen Gesamtzustandes der Liegenschaft Seestrasse 51 in keinem angemessenen Verhältnis zur zeitlich begrenzten Nutzung.

Über Ergebnisse Machbarkeitsstudie und Vorgehen wird informiert

Der Gemeinderat und die Liegenschaftenkommission danken der Bevölkerung trotz der unbefriedigenden Situation der unerwartet eingetretenen Schliessung des über die Gemeindegrenzen hinweg geschätzten Restaurant Rössli für ihr Verständnis und den bisherigen, geschätzten Pächtern für die vorbildlich gelebte Gastfreundschaft.

Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie das weitere Vorgehen wird die Gemeinde laufend informieren.

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