Küsnacht und Erlenbach erneuern Seerettungs-Vertrag

Die Gemeinden Küsnacht und Erlenbach einigen sich auf eine langfristige Zusammenarbeit beim Seerettungsdienst. Die Sanierung des Gebäudes ist Teil des Vertrags.

Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, hat die Zusammenarbeit der Gemeinden Küsnacht und Erlenbach in der Seerettung eine langjährige Tradition. Nach einer kurzen Unterbrechung wurde der gemeinsame Dienst per 1. Januar 2025 wieder aufgenommen.
Nun haben sich die beiden Gemeinderäte auf eine neue vertragliche Basis für den gemeinsamen Seerettungsdienst geeinigt und dem entsprechenden Vertragsentwurf zugestimmt. Damit kann der Vertrag der Gemeindeversammlung Erlenbach vom 24. November 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Langfristige Kooperation und Kostenaufteilung geregelt
Die neue Vereinbarung soll die bewährte Kooperation längerfristig sichern. Sie gilt deshalb für mindestens fünf Jahre.
Die Kosten für den Seerettungsdienst werden von den Gemeinden im Verhältnis zur Einwohnerzahl, also zu rund drei Vierteln von Küsnacht und zu rund einem Viertel von Erlenbach, getragen.
Küsnacht ist wie bisher für die organisatorischen, personellen und administrativen Belange des gemeinsamen Seerettungsdienstes zuständig, wobei Erlenbach umfassende Mitspracherechte hat. Hoheitliche Aufgaben werden gemeinschaftlich ausgeführt.
Gemeinsame Sanierung und Vertrag sichern Seerettung
Neben dem Vertrag wird der Gemeindeversammlung Erlenbach in einem separaten Geschäft die Beteiligung von 660'000 Franken an der 2024 abgeschlossenen Sanierung des Seerettergebäudes vorgelegt.
Dieser Betrag entspricht der im Vertrag von 1944 geregelten Kostenaufteilung. Die Beteiligung an der Sanierung ist eine Voraussetzung dafür, dass der Seerettungsvertrag wirksam wird.
Beide Gemeinden zeigen sich über das Verhandlungsergebnis erfreut: «Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg zur Weiterführung des Seerettungsdienstes finden konnten», erklärt Claudio Durisch, Gemeinderat Küsnacht.
«Mit dem neuen Vertrag können wir die Zusammenarbeit auf eine zeitgemässe Grundlage stellen, die den Bedürfnissen beider Gemeinden gerecht wird», sagt Philippe Zehnder, Gemeindepräsident von Erlenbach. Sofern die Gemeindeversammlung Erlenbach den beiden Geschäften zustimmt, tritt der neue Vertrag am 1. Januar 2026 in Kraft.