Essbarkeit von Pilzen kostenlos überprüfen lassen

Gemeinde Thalwil
Gemeinde Thalwil

Region Thalwil,

Pilzsammler können ihre gesammelten Pilze vom 17. August bis 9. November 2025 sonntags kostenlos in der Schützenhalle Thalwil auf Essbarkeit prüfen lassen.

Thalwil ZH
Aussicht über Thalwil ZH und den Zürichsee bis nach Erlenbach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Vom 17. August bis 9. November 2025 können gesammelte Pilze jeweils am Sonntagabend zwischen 18.30 und 19.30 Uhr in die Schützenhalle gebracht werden, wo diese von Expertinnen und Experten auf ihre Essbarkeit geprüft werden, teilt die Gemeinde Thalwil mit. Die Pilzkontrolle ist kostenlos.

Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Adliswil und der Gemeinden Langnau a. A., Kilchberg, Rüschlikon und Thalwil steht jedes Jahr die unentgeltliche Pilzkontrolle der Gemeinde Thalwil für selbst gesammelte Pilze zur Verfügung.

Dieses Jahr wird die amtliche Pilzkontrolle vom 17. August bis 9. November 2025 jeden Sonntag von 18.30 bis 19.30 Uhr im Sitzungszimmer der Schützenhalle an der Dorfstrasse 65 in Thalwil durchgeführt. Andere Kontrolltermine sind nach telefonischer Vereinbarung ebenfalls möglich.

Sicheres Sammeln und korrekte Vorbereitung der Pilze

Gesammelte Pilze sind der Pilzkontrolle gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Plastiktaschen sollten nicht verwendet werden. Die Pilze verderben darin und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.

Beim Pilze sammeln sind zudem folgende Sicherheitsregeln einzuhalten: Sammlerinnen und Sammler sollen nur Pilze pflücken, die sie genau kennen. Es dürfen keine verdorbenen Pilze gesammelt werden – diese sind immer giftig.

Zum Sammeln immer nur luftdurchlässige, feste Körbe verwenden. Plastik- oder Papiertaschen sind nicht geeignet. Alle Pilze sollten von der amtlichen Pilzkontrolle geprüft werden.

Sammelregeln im Kanton Zürich

Für das Gebiet des Kantons Zürich gilt seit 1983 eine Pilzschutzverordnung, deren wichtigste Bestimmungen lauten: Es dürfen nur der Sammlerin oder dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilogramm Pilze sammeln. In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. Übertretungen dieser Verordnung werden mit Bussen bis zu 1000 Franken bestraft.

In der Kernzone des Wildnisparks Zürich ist das Sammeln von Pilzen verboten. Es sind die Hinweisschilder und entsprechenden Baummarkierungen zu beachten.

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