Horgen ZH: Betrug – Händler nach Goldankauf verhaftet

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Pfnüselküste,

Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwoch in Horgen ZH eine Goldankaufveranstaltung kontrolliert und dabei den Händler wegen des Verdachts auf Betrug verhaftet.

Diverse Goldschmuckstücke
Die Betrüger aus Deutschland wollten Goldschmuck. (Symbolbild) - Keystone

Am Mittwoch kontrollierte die Kantonspolizei Zürich eine zuvor mit Werbeflyern beworbene Goldankaufsveranstaltung.

Im Rahmen der Veranstaltung, die in einem Hotel in Horgen durchgeführt wurde, beobachteten die Polizisten ein Gespräch zwischen dem Goldhändler und einem älteren Mann und wie sie anschliessend zusammen das Hotel verliessen.

Die weiteren polizeilichen Abklärungen zeigten, dass der 32-jährige deutsche Händler dem 74-jährigen Schweizer Goldschmuck im Wert von mehreren zehntausend Franken abkaufte und ihm dafür rund 3'000 Franken bezahlte.

Die Kantonspolizei diversen Goldschmuck sicher

Die Kantonspolizisten kontrollierten den für den Goldankauf in der Schweiz nicht registrierten Händler aufgrund des Verdachts des gewerbsmässigen Betruges sowie weiterer Widerhandlungen.

Zum Beispiel verwendete der Mann keine geeichte Wage, wie dies für den Ankauf von Edelmetall vorgeschrieben ist.

Flyer eines Altgoldhändlers
Ein Flyer eines Altgoldhändlers, die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht. - Kantonspolizei Zürich

Der Deutsche wurde polizeiliche zu den Vorwürfen befragt und die Kantonspolizei durchsuchte ein Auto und mehrere Hotelzimmer.

Dabei stellte sie Bargeld in der Höhe von mehreren tausend Schweizer Franken und Euro sowie mehrere hundert Gramm Goldschmuck sicher.

Präventionstipp

Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte oder vertrauenswürdige Händler zu verkaufen.

Händler müssen für den Ankauf von Edelmetallen bei der eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein (Liste).

Damit das Altgold nicht unter Wert verkauft wird, sollte man Konkurrenzangebote einholen. Ebenfalls sollte man sich beim Verkaufsgeschäft nicht drängen lassen und eine Quittung verlangen. So kann man sich gegen Betrug schützen.

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