Kantonsgarantie soll Neubau des Spitals Wetzikon sichern

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Hinwil,

Zusammen mit zehn weiteren Aktionärsgemeinden unterstützt Hinwil den Antrag auf eine Kantonsgarantie für die Fertigstellung des Spitalneubaus Wetzikon.

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Blick auf die Gemeinde Hinwil (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Hinwil berichtet, haben elf Aktionärsgemeinden und die GZO AG Spital Wetzikon beim Kanton ein Gesuch eingereicht: Eine Kantonsgarantie über 50 Millionen Franken soll der GZO AG Spital Wetzikon dazu verhelfen, Gelder zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt für die Fertigstellung des Neubaus aufzunehmen.

Im Vergleich zum Antrag, den der Regierungsrat im März 2024 abgelehnt hat, ist die beantragte Summe deutlich reduziert und die Garantie grundpfandrechtlich besichert.

Die Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon kommt planmässig voran. Zwei zentrale Elemente des Sanierungskonzepts sind gesichert: der stabil laufende operative Betrieb sowie die Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden.

Aktuell steht die dritte Säule im Vordergrund – die Ausarbeitung des Nachlassvertrags. Parallel dazu werden Abklärungen zur vierten, auf die Zukunft ausgerichtete Säule, vorgenommen: der Fertigstellung des Neubaus.

Klare Zweckbindung der Mittel

In diesem Zusammenhang haben elf Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon – Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon – zusammen mit der GZO AG Spital Wetzikon dem Zürcher Regierungsrat beantragt, eine Garantie über 50 Millionen Franken zur erleichterten Kapitalaufnahme zugunsten der GZO AG Spital Wetzikon zu gewähren.

Die Garantie soll ausschliesslich für die Finanzierung zur Fertigstellung des Neubaus eingesetzt werden. Die vom Kanton gewährte Garantie kann mit dem Spitalareal Wetzikon grundpfandrechtlich besichert werden.

Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Nachlassstundung durch Genehmigung und Bestätigung des Nachlassvertrages.

Nachgeschärftes Sanierungskonzept

Die GZO AG Spital Wetzikon hat die Zeit seit der Ablehnung ihres ersten Unterstützungsgesuchs durch den Regierungsrat am 27. März 2024 gut genutzt, um die Weichen für eine gesunde Zukunft des Unternehmens zu stellen.

Der Spitalbetrieb wurde optimiert, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat wurden neu besetzt. Die Bevölkerung des Zürcher Oberlandes hat zudem mit über 70 Prozent Ja-Anteil einer Erhöhung des Eigenkapitals zum Erhalt des Spitals zugestimmt.

Damit ist ein wesentliches Element des Sanierungsplans erfüllt. Parallel zu den Abstimmungsvorbereitungen fand ein intensiver Austausch mit verschiedenen Gläubigern zur Vorbereitung des Nachlassvertrages statt.

Das aktuell nachgeschärfte Sanierungskonzept setzt auf einen Schuldenschnitt. Dieser ist unumgänglich und ermöglicht bei einer Zustimmung dem GZO Spital Wetzikon das Überleben. Die Gläubiger tragen damit einen wesentlichen Teil zur Gesundung des Spitals bei.

Altbau mit umfassenden Sanierungsbedarf

Trotz Nachlassstundung kann die GZO AG Spital Wetzikon ihre zentrale Funktion in der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland weiter wahrnehmen und sogar erneut stärken. Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten zählen auf die Versorgung durch die GZO AG Spital Wetzikon.

Ein Wegfall der GZO AG Spital Wetzikon hätte gravierende Auswirkungen für die Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland. Das zeigt sich nicht nur, doch insbesondere auch in der aktuellen Winter- und Grippesaison.

Spitäler mit Notfallstationen sind teilweise so stark ausgelastet, dass sie keine Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können und die Ambulanzfahrzeuge deshalb zum nächsten oder übernächsten Spital in einem anderen Kanton fahren müssen.

Tragfähiger Businessplan für den Spitalneubau

Vertiefte Analysen haben gezeigt, dass der Altbau umfassenden Sanierungsbedarf aufweist und für die künftige Erfüllung der Leistungsaufträge die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer ist.

Zudem bietet der Neubau für die moderne Gesundheitsversorgung deutlich bessere Möglichkeiten. Der Businessplan bestätigt, dass die Amortisation und Verzinsung der für die Fertigstellung des Spitalneubaus notwendigen Investitionen von der GZO AG Spital Wetzikon getragen werden können.

Zusätzliche Fremdmittel von 50 Millionen Franken werden für die Fertigstellung des Neubaus benötigt.

Angespannte Lage auf dem Spitalfinanzierungsmarkt

Verschiedene Gespräche mit möglichen Kapitalgebern haben gezeigt, dass sie das Projekt als sinnvoll erachten und dieses grundsätzlich auch finanzieren würden. Aufgrund der angespannten Situation im Spitalfinanzierungsmarkt sind sie aber generell nur mehr bereit, Spitalinvestitionen zu finanzieren, wenn eine Staatsgarantie besteht.

«Die Sanierung schreitet nach Plan voran. Der Kanton könnte jedoch die Tür zum Königsweg öffnen – wovon alle Anspruchsgruppen profitieren könnten», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.

«Die Gemeinden und ihre Bevölkerung erhalten eine nachhaltige Gesundheitsversorgung mit zeitgemässer Infrastruktur. Der Kanton wiederum erhält mit der grundpfandrechtlich besicherten Garantiesprechung ein Modell, das sich auch auf finanzielle Fragestellungen anderer Spitäler übertragen lässt.»

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