Dübendorf ordnet allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot an

Stadt Dübendorf
Stadt Dübendorf

Dübendorf,

Wie die Gemeinde Dübendorf mitteilt, wurde aufgrund der extremen Trockenheit ab 26. Juli 2022 ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet.

Dübendorf
Der Dorfkern von Dübendorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die anhaltende Trockenheit verschärft die bereits bestehende Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen noch weiter. Nach dem Erlass eines Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe durch die kantonale Baudirektion am 21. Juli 2022 hat die Kommission der Ereignisorganisation (KEO) die Lage auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August 2022 unter Einbezug der relevanten Spezialisten der Stadtverwaltung beurteilt.

Aufgrund der grossen Gefahren für Mensch, Natur und Sachwerte hat der Stadtrat entschieden, per 26. Juli 2022 um 12 Uhr ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet Dübendorf auszusprechen.

Verboten sind offene Feuer im Freien. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden eingerichteten Feuerstellen sowie Gärten und Balkone. Das Grillieren mit Grillutensilien, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, ist untersagt. Das Verwenden von Gas- oder Elektrogrills bleibt vorbehältlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt jedoch erlaubt.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten, ebenso das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, notwendig. Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Mithilfe bei der Brandverhütung.

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