Oberglatt korrigiert Meldung zu Neubewertung Finanzvermögen
Bülach 12.02.2024 - 16:52
Wie die Gemeinde Oberglatt berichtet, wurde im Mitteilungsblatt vom Februar 2024 eine falsche Pressemitteilung zur Finanzvermögen-Neubewertung publiziert.
Im Mitteilungsblatt Februar 2024 wurde unter der Rubrik sechs, politische Gemeinde, eine Pressemitteilung betreffend Neubewertung des Finanzvermögens publiziert.
Diese ist leider falsch.
Die Neubewertung des Finanzvermögens wurde durch den Gemeinderat zurückgestellt. Die Neubewertung erfolgt erst im Jahr 2024 oder 2025.
Für Oberglatt wurde eine individuelle Bewertung geprüft
Die Neubewertung der Immobilien im Finanzvermögen erfolgt in den meisten Gemeinden aufgrund der jeweils gültigen Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaft und die Festsetzung des Eigenmietwertes ab Steuerperiode 2009.
Da diese Weisung bereits 15-jährig und somit nicht mehr zeitgerecht ist, wurde eine individuelle Bewertung für Oberglatt geprüft.
Eine eigene Bewertung hat zur Folge, dass das Finanzvermögen aussergewöhnlich stark erhöht wird.
Dies würde sich zwar einmalig positiv auf das Ergebnis auswirken, die Vergleichbarkeit mit anderen Gemeinden jedoch stark erschweren.
Gemeinderat wartet Weiungs-Aktualisierung durch Regierungsrat ab
Der Gemeinderat hat daher entschieden, die Aktualisierung der Weisung des Regierungsrats abzuwarten und die Neubewertung entsprechend zu verschieben.
Die Aktualisierung der Weisung ist im Jahr 2024 geplant. Die Gemeindeverwaltung Oberglatt bittet für die falsche Publikation der Neubewertung um Entschuldigung.