Eglisau stimmt über Teilrevisionen ab

Nach mehrjähriger Arbeit legt Eglisau am 9. September 2025 zwei Teilrevisionen der Nutzungs- und Richtplanung der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vor.

Wie die Gemeinde Eglisau mitteilt, sind die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften in der Nutzungsplanung geregelt. Wesentlicher Bestandteil davon ist die Bau- und Zonenordnung (BZO).
Sie legt fest, was in Eglisau wo gebaut werden darf. Die Gemeinde Eglisau hat im Jahr 2015 letztmals die Nutzungsplanung revidiert. Der Gemeinderat hat 2021 entschieden, die kommunalen Planungsinstrumente zu aktualisieren und den neuen gesetzlichen Grundlagen sowie den Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
Parallel zur Teilrevision der Nutzungsplanung wird die kommunale Richtplanung überarbeitet. Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument.
Er enthält die kommunalen verkehrlichen Festlegungen und dient der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Seit der letztmaligen Teilrevision des Verkehrsplans vor 33 Jahren haben sich sowohl die kommunalen Rahmenbedingungen als auch die kantonalen und regionalen Vorgaben verändert.
Mehrjähriger Prozess nähert sich dem Ende
Für die Erarbeitung der Revision beauftragte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe, die sich aus dem Ressortvorsteher Bau und Planung, dem Gemeindeingenieur sowie Fachpersonen aus der Verwaltung zusammensetzte. Begleitet wurde der Prozess von einem externen Planungsbüro, das über ausgewiesene Erfahrung in solchen Projekten verfügt.
Zur Ermittlung der Inhalte hat die Arbeitsgruppe 2022 Anliegen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Zonenplan entgegengenommen. Nachdem der Handlungsbedarf festgelegt und die Grundlagen erarbeitet worden waren, hat die Arbeitsgruppe 2023 den Entwurf für die Revisionsvorlage erarbeitet.
Dieser ging Anfang 2024 zur ersten Vorprüfung an den Kanton. Die Rückmeldung des Kantons floss in die Vorlage ein.
Teilrevisionen stehen zur Abstimmung bereit
Die beiden Teilrevisionen wurden im Januar 2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Bevölkerung präsentiert. Zudem bestand die Möglichkeit, im Rahmen von Sprechstunden Fragen oder Anliegen im Gespräch mit den verantwortlichen Personen zu behandeln.
Während der öffentlichen Auflage bis Ende März 2025 konnten die Unterlagen eingesehen werden und jede Person konnte schriftlich Anliegen einbringen.
Gleichzeitig führte der Kanton eine zweite Vorprüfung durch und die Nachbargemeinden und die Planungsregion konnten Stellung nehmen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden in der letzten Überarbeitung der Teilrevisionen berücksichtigt.
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das Geschäft abschliessend behandelt. Am 9. September werden die beiden Teilrevisionen der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.