Stadt Zürich

    Zürich: IV-Rentner bedroht Psychiater mit Pistole!

    Fabia Söllner
    Fabia Söllner

    Zürich,

    Ein psychisch kranker Mann wollte wieder am Arbeitsleben teilnehmen. Dafür griff er zu rabiaten Mitteln und bedrohte seinen Psychiater mit einer Waffe.

    Psychiater
    Experten fordern klarere Regeln für Therapeuten im Umgang mit möglichen Straftaten. (Symbolbild) - Pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Zürich hat ein Mann seinen Psychiater mit einer Waffe bedroht.
    • Er wollte von ihm ein Arbeitsfähigkeitszeugnis bekommen.
    • Der Mann wurde verurteilt.

    Ein 57-jähriger Mann hat 2023 zu rabiaten Mitteln gegriffen: Er betrat das Sprechzimmer seines Psychiaters mit einer geladenen Pistole und forderte ein Arbeitsfähigkeitszeugnis. Der Vorfall endete ohne Verletzte und führte zur sofortigen Verhaftung des Patienten.

    Der Mann war seit über zwei Jahrzehnten in psychiatrischer Behandlung und erhielt seit 2006 eine volle IV-Rente aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Diese Rente empfand er jedoch als demütigend und ungerecht. Er wollte sich von der IV-Rente lösen und wieder ins Berufsleben einsteigen, berichtet die NZZ.

    Vor dem besagten Vorfall hatte der Patient seinem Arzt ein Ultimatum gestellt: Er verlangte die Ausstellung eines Arbeitsfähigkeitszeugnisses – mehrmals und immer wieder. Der Psychiater lehnte dies jedoch «aus fachlicher Überzeugung» ab.

    Zwischen Wunsch nach Normalität und psychischer Störung

    Nach seiner Festnahme wurde der Beschuldigte psychiatrisch begutachtet. Die Diagnose lautete: schizophrene Störung. Trotz dieser Diagnose lehnte er jegliche Hilfe ab, nahm keine Medikamente ein und erhielt während seiner Haft keine psychiatrische Betreuung.

    Warst du schon einmal in Therapie?

    Der Staatsanwalt beantragte laut NZZ eine Massnahme für eine schuldunfähige Person. Obwohl die Straftatbestände der versuchten Nötigung und des Vergehens gegen das Waffengesetz erfüllt waren, argumentierte er, dass der Beschuldigte aufgrund seines Wahns nicht bestraft werden könne.

    Urteil: Ambulante Therapie und Sicherheitshaft

    Das Bezirksgericht Zürich stellte fest, dass beide Straftatbestände erfüllt waren. Es ordnete eine ambulante Massnahme an und verlängerte die Sicherheitshaft bis zum Beginn der Therapie. Dem Beschuldigten wurde zudem verboten, Stich- und Schusswaffen zu besitzen oder mitzuführen.

    Zusätzlich wurde ihm ein Kontakt- und Rayonverbot auferlegt: Er muss einen Mindestabstand von 100 Metern zur Praxis des Psychiaters einhalten. Die Pistole samt Munition wurde endgültig beschlagnahmt.

    Kommentare

    Contamination

    Soll doch die Rente geniessen. Das machen Flüchtlinge hier ein Leben lang.

    User #4310 (nicht angemeldet)

    Kehrt man den Titel um, wäre es schon wieder normal in der Schweiz.

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