Stadt Zürich

Zürcher Stadtpolizist belästigt Kollegin sexuell

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein Zürcher Stadtpolizist hat einer Kollegin Geld für Sex geboten. Gegen seine fristlose Entlassung ging er vor – doch das Gericht bestätigte sie nun.

Stadtpolizei Zürich
Ein Zürcher Stadtpolizist hat eine junge Kollegin sexuell belästigt. (Symbolbild) - Stadtpolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Stadtpolizist hat eine 21-jährige Kollegin sexuell belästigt.
  • Er bot ihr Geld gegen Sex an und wurde daraufhin fristlos entlassen.
  • Gegen die Kündigung ging er rechtlich vor, doch das Gericht bestätigte sie nun.

Ein Zürcher Stadtpolizist hat eine junge Kollegin sexuell belästigt. Das Verwaltungsgericht stützt nun seine fristlose Entlassung.

Der langjährige Mitarbeiter sah sich ungerecht behandelt und forderte eine hohe Entschädigung. Die Stadt Zürich musste jedoch kein milderes Mittel anwenden, heisst es im am Freitag publizierten Urteil.

Der Polizist mit Jahrgang 1966 war schon früher negativ aufgefallen. So habe er mit unüberlegten Äusserungen Mitarbeiter verletzt oder «nicht polizeikonforme», deplatzierte Äusserungen gegenüber einer Kollegin gemacht.

Polizist bietet Kollegin Geld für Sex

Zur fristlosen Kündigung hat ein Vorfall im Januar 2024 geführt. Der Mann soll eine 21-jährige Kollegin gefragt haben, ob sie «es» für 300 Franken für eine halbe Stunde «machen würde». Diese habe verneint.

Schweizer Franken
Der Mann soll die Kollegin gefragt haben, ob sie es für 300 Franken eine halbe Stunde «machen würde». - depositphotos

Er habe nachgefragt, ob sie es denn für 1000 Franken machen würde, heisst es im Urteil. Daraufhin habe der Polizist gesagt, dass andere schon weniger Geld dafür genommen hätten.

Am nächsten Tag soll er laut der Kollegin einen anderen Polizisten gefragt haben, ob er sie auch schön fände. Zudem soll er gesagt haben, dass er ihr Geld für Sex angeboten habe. Ob sich dieser Fall so zugetragen habe, könne offen bleiben, schreiben die Richter.

Gericht: «Er hat die Würde der jungen Kollegin verletzt»

Den ersten Fall sehen die Richter als gravierend genug an für die fristlose Entlassung. Die junge Kollegin habe ihren Vorgesetzten gesagt, dass das für sie sehr unangenehm gewesen sei.

Der Beschwerdeführer habe sie wie eine Prostituierte behandelt und ihre Antwort nicht akzeptiert, schreiben die Richter. «Er hat die Würde der jungen Kollegin verletzt, indem er sie objektifiziert und sich ihr unangebracht sexuell angenähert hat.»

Hast du schon mal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt?

Der Polizist verwies vergebens darauf, dass er nicht ausdrücklich Sex gemeint habe. Den zweiten Vorfall bestritt er. Von seiner früheren Arbeitgeberin forderte er eine Entschädigung von sieben Jahresgehältern. Das würde in seinem Fall rund 800'000 Franken ausmachen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der entlassene Polizist reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein.

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