Stadt Zürich

Stadtpolizist gibt DJ Daten einer Frau raus – verurteilt

Juli Rutsch
Juli Rutsch

Zürich,

Ein Zürcher Ex-Stadtpolizist wurde wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Er gab geheime Daten an einen Bekannten weiter.

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Ein Polizist gab persönliche Daten einer Frau aus dem Polizeisystem an einen Bekannten weiter. (Symbolbild) - Getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Polizist gab einem Kollegen geheime Daten einer Frau weiter.
  • Er gewährte ihm später auch Einsicht in eine Anzeige.
  • Der Polizist wurde verurteilt und arbeitet nicht mehr bei der Stadt.

Zwischen Februar 2019 und November 2022 machte ein 42-jähriger Zürcher Stadtpolizist interne Informationen einem Kollegen zugänglich. Dieser Kollege, ein DJ und HR-Fachmann, erhielt unter anderem persönliche Daten einer Frau. Diese hatte der Polizist aus dem Polizeisystem Infocar abgerufen.

Zu den Daten gehörten unter anderem ihr vollständiger Name, das Geburtsdatum, das Datum der Führerausweisprüfung und ihre Adresse.

Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hervor, in den die «NZZ» Einsicht hatte.

staatsanwaltschaft winterthur
Die Strafuntersuchung gegen den Polizisten wurde nicht in Zürich, sondern in Winterthur geführt. - Kantonspolizei Zürich

Demnach fotografierte der Kollege die Daten und nutze diese ohne Wissen der Frau. Der 42-jährige Beschuldigte arbeitet heute nicht mehr bei der Stadtpolizei.

Weitere Verstösse

Der Polizist nahm seinen Bekannten zudem mehrfach ohne Genehmigung auf Streife mit. Dabei konnte dieser den Polizeifunk mithören und eine Kontrolle filmen.

Laut Strafbefehl wurden so vertrauliche Informationen unbefugten Personen zugänglich gemacht.

Im April 2019 zeigte der Polizist seinem Bekannten zudem Abfragen in den Systemen Polis und Ripol.

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Dabei erfuhr dieser von einer Anzeige gegen sich selbst wegen Handels mit Betäubungsmitteln.

Wie die «NZZ» schreibt, stellte der Polizist das Telefon auf laut, sodass der Kollege mithören konnte.

Konsequenzen für den Angeklagten

Der 42-jährige Ex-Polizist wurde wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken.

Dazu kassierte der Ex-Polizist eine Busse von 1500 Franken. Auch 1600 Franken Verfahrenskosten muss er bezahlen.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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