Stadt Zürich

Zürcher Praxis verlangt 45 Franken für Herausgabe von Röntgenbild

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Zürich,

Eine Patientin fühlt sich abgezockt, weil sie für die Aushändigung ihrer Röntgenbilder zahlen muss. Zu Recht, sagen Konsumentenschutz und Patientenorganisation.

Zahnarzt
Eine Zahnklinik wollte einer Patientin ihre Röntgenbilder nur gegen Geld aushändigen. (Symbolbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zürcher Zahnklinik verlangte 45 Franken für die Aushändigung von Röntgenbildern.
  • Patienten haben in der Schweiz ein Recht auf kostenlose Herausgabe ihrer Daten.
  • Betroffene sollen auf die Rechtslage hinweisen und notfalls Behörden einschalten.

Eine einfache Kontrolle beim Zahnarzt – und am Ende ein ungutes Gefühl: So könnte man den ersten Besuch von Mikaela B.* in einer Zürcher Zahnklinik zusammenfassen.

Nach der Untersuchung bestand die Praxis darauf, gleich einen Folgetermin zu vereinbaren, berichtet Mikaela B. in ihrem Post auf Reddit. Sie lehnte ab, bezahlte die Rechnung und bat anschliessend darum, ihr die angefertigten Röntgenbilder zuzustellen.

Die Antwort machte die englischsprechende Patientin stutzig: Für die Aushändigung der Aufnahmen verlangte die Praxis zusätzliche 45 Franken.

Patienten haben Anspruch auf kostenlose Herausgabe

Mikaela B. fragt sich: Ist so etwas legal? Darf man hierzulande für bereits bezahlte Untersuchungen nochmals zur Kasse gebeten werden?

Klare Antwort: Nein, darf man nicht!

Patientinnen und Patienten in der Schweiz haben das Recht, eine Kopie ihrer gesamten Krankengeschichte und somit ihrer Röntgenbilder zu erhalten. Die Herausgabe muss dabei grundsätzlich kostenlos erfolgen. So schreiben es das Gesundheitsgesetz und das Bundesgesetz über den Datenschutz vor.

Nur bei unverhältnismässigem administrativem Aufwand darf die Ärztin oder der Arzt eine Gebühr in Rechnung stellen. Die Stiftung für Konsumentenschutz stellt aber klar: Das blosse Zustellen oder elektronische Übermitteln bereits vorhandener Röntgenaufnahmen oder Fotos zählt hier nicht dazu!

Patientenorganisation kritisiert Vorgehen als unzulässig

Entsprechend deutlich fällt das Urteil der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) im vorliegenden Fall aus: «Das Verhalten der Zahnarztpraxis kann grundsätzlich als nicht korrekt gewertet werden.» Das sagt Sandra Dutler, zahnmedizinische Beraterin bei der SPO, auf Anfrage von Nau.ch.

Brisant: Die Zürcher Praxis ist kein Einzelfall. «Ja, wir hatten bereits Fälle, in denen Zahnarztpraxen für die Herausgabe der Dokumente eine Rechnung gestellt haben», bestätigt Dutler.

Hat dir ein (Zahn-)Arzt schon einmal die Herausgabe deiner Röntgenbilder in Rechnung gestellt?

Die Unternehmen hätten dies zwar schriftlich in ihren AGBs aufgeführt, so die Dentalhygienikerin. «Jedoch ist es aus rechtlicher Sicht auch dann nicht korrekt, dass Gebühren erhoben werden.»

Warum widerrechtlich Geld verlangt werde, darüber könne sie nur Vermutungen anstellen: «Möglicherweise wählt eine Zahnarztpraxis diese Methode, weil sie sich erhofft, auf diese Weise Druck auf eine noch offene Rechnungen auszuüben.»

Das sei jedoch reine Spekulation – in den meisten Fällen seien die Rechnungen ohnehin bereits bezahlt.

«Immer wieder Berichte über zu hoch angesetzte Rechnungen»

Beim Konsumentenschutz sind zwar keine Beschwerden zu vergleichbaren Fällen eingegangen. «Dennoch gibt es immer wieder Berichte über zu hoch angesetzte Zahnarztrechnungen», sagt Sarah Lengyel, Leiterin Gesundheit, auf Anfrage.

SPO und Konsumentenschutz raten betroffenen Patientinnen und Patienten, zuerst das direkte Gespräch mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zu suchen. Oft genüge bereits der Hinweis auf die Rechtslage.

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Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) will den Fall zum Anlass nehmen, ihre Mitglieder nochmals auf die gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen. (Symbolbild) - keystone

Führt auch das zu keiner Lösung, können Patientinnen und Patienten den Fall weiterziehen. Etwa an den zuständigen Kantonszahnarzt oder an die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO, sofern die Praxis dort Mitglied ist.

In vielen Kantonen stehen zudem Schlichtungs- oder Begutachtungsstellen zur Verfügung.

Zahnärzte-Gesellschaft will Mitglieder sensibilisieren

Für die hiesige Zahnärzte-Zunft sind Fälle wie jener von Mikaela B. keine gute Werbung. Das weiss auch die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO).

Man informiere seine Mitglieder regelmässig über gesetzliche Pflichten und veröffentliche Informationen auf der Website, schreibt die Organisation auf Anfrage. Und: «Wir werden Ihre Anfrage zudem zum Anlass nehmen, nochmals auf diese gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen.»

Mikaela B. erhielt ihre Röntgenbilder übrigens doch noch kostenlos zugestellt. Nachdem sie mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, krebste die Praxis zurück.

Das änderte freilich nichts daran, dass sie auf Google eine 1-Stern-Bewertung abgab – um vor der fiesen Masche zu warnen.

*Name geändert

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