Zürcher Gericht lässt Glace-Schmuggler abblitzen

Ein Häftling wollte seinen Mitinsassen ein paar Glaces spendieren, um mit ihnen seine baldige Entlassung zu feiern. Das Gefängnis nahm ihm die Glaces jedoch weg. Deshalb zog der Häftling bis vor Verwaltungsgericht – ohne Erfolg.

Die Vorfreude auf die baldige Entlassung aus dem offenen Vollzug war gross, als der Häftling im Sommer 2025 seinen Rucksack voller Glaces packte. Zur Feier des Tages wollte er seinen Mitinsassen etwas Süsses spendieren.
Bei der Eintrittskontrolle wurde die Vorfreude jedoch jäh gedämpft. Der Gefängnismitarbeiter nahm ihm die Glaces ab, weil der Häftling sein Lebensmittelkontingent bereits ausgeschöpft hatte. Pro Monat dürfen Häftlinge im offenen Vollzug maximal acht Kilogramm Lebensmittel von aussen ins Gefängnis bringen.
Statt einer Abschiedsfeier mit den Kollegen gab es für den Häftling eine Leibesvisitation und einen schriftlichen Verweis. Bis dahin hatte er noch nie Probleme mit der Gefängnisleitung gehabt. Die Disziplinarmassnahme stiess ihm denn auch sauer auf.
Er rekurrierte bis vor Verwaltungsgericht. Dieses lässt ihn nun ebenfalls abblitzen, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Natürlich handle es sich bei Glace nicht um einen gefährlichen Gegenstand, schreibt das Gericht. Aber er habe nun mal gegen die Hausordnung verstossen, weil er sein Lebensmittelkontingent schon ausgeschöpft gehabt habe.
Das Gericht zeigte aber Verständnis für den «speziellen Anlass». Der Häftling hätte vorher einfach eine Bewilligung einholen müssen. Sehr wahrscheinlich wäre ihm diese auch erteilt worden. Nun muss der Häftling 570 Franken Gerichtsgebühren bezahlen. Wer die Glace schliesslich gegessen hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der Entscheid ist rechtskräftig.





