Winterthurer Neonazi erhält Waffensammlung nicht zurück
Keystone-SDA Regional
Am 02.09.2024 - 12:39
Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass einem Neonazi aus Winterthur seine Waffensammlung nicht zurückgegeben wird.
Ans Licht kamen die Waffensammlung und eine ganze Reihe von Nazi-Memorabilia im Jahr 2021. Davon gaben ihm die Behörden jene Gegenstände zurück, die nicht unter das Waffengesetz fallen, also Baseballschläger, ein Pfeilbogen, eine Armbrust und eine Axt.
Die illegalen Waffen und auch eine Flinte und einen Revolver kann der Mann künftig nicht mehr in seiner Wohnung ausstellen. Diese Waffen bleiben eingezogen, wie das Verwaltungsgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schrieb.
Behalten darf er dafür seine Sammlung von Nazi-Devotionalien, unter anderem Fahnen und Mützen.