Zürich: Bademeister wird wegen «Unterhosentest» entlassen

Ein Bademeister in Zürich verliert seinen Job nach einem umstrittenen «Unterhosentest».

Ein Bademeister in einem Zürcher Schwimmbad ist seinen Job schon in der Probezeit losgeworden. Er hatte bei einem Teenager im Sommer 2024 einen «Unterhosentest» gemacht, wie aus einem Verwaltungsgerichtsurteil hervorgeht.
Der Bademeister stieg einem Jugendlichen gemäss Urteil aufs Sprungbrett nach, um ihm die Badehose etwas herunterzuziehen. So habe er prüfen wollen, ob der junge Badegast auch wirklich ohne Unterhose darunter ins Becken springe.
Der unhygienische Trend zu Unterhosen unter der Badehose löst in Schwimmbädern immer wieder Konflikte mit dem Badepersonal aus.
Eine «Unterhosenkontrolle», wie sie der entlassene Bademeister machte, ging für den Vater des Jugendlichen aber zu weit. Er beschwerte sich beim Kassenpersonal und drohte dem Bademeister mit der Polizei.
Der Bademeister sagte in der Befragung jedoch aus, dass er den Jugendlichen nur angewiesen habe, seine Unterhose auszuziehen, was dieser «freundlich akzeptiert» habe.
Konfliktreiche Darstellungen
Das Verwaltungsgericht konnte nicht klären, wie der Vorfall wirklich ablief. Die Darstellungen würden sich erheblich widersprechen, heisst es im Urteil.
Es kam aber zum Schluss, dass die Entlassung des Bademeisters noch während der Probezeit ohnehin rechtens war.
Auch abgesehen vom «Unterhosentest» verhielt sich der Bademeister offenbar ungenügend. So habe er sich auch einmal eine Stunde vom Arbeitsplatz entfernt, um das Sporttraining seines Sohnes zu leiten.
Vertrauensbruch und Kündigung
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bademeister und dem Arbeitgeber sei schon nach kurzer Zeit «zerrüttet» gewesen. Es sei deshalb zulässig gewesen, den Vertrag mit ihm aufzulösen.
Der Entscheid ist rechtskräftig.