Uni Zürich verkauft einzelne Zigis – Kanton reagiert

Im «Café Complet» der UZH gibt es Zigaretten einzeln an der Kasse. Das ist verboten. Nach einer Anfrage von Nau.ch greift der Kanton ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Im «Café Complet» der UZH wurden Einzelzigaretten für 50 Rappen verkauft.
- Das BAG bestätigt: Der Einzelverkauf ist seit Oktober 2024 verboten.
- Sonst drohen Bussen von bis zu 40'000 Franken.
- Der Betreiber ZFV hat den Verkauf gestoppt, der Kanton untersucht den Fall.
In der Cafeteria «Café Complet» der Universität Zürich steht ein Glas an der Kasse. Darin: lose Zigaretten, 50 Rappen das Stück.
Als wären sie ein Snack. Wer will, nimmt sich eine Marlboro Gold zur Pause.
Dass das in der Schweiz seit Oktober 2024 verboten ist, hat den Café-Betreiber ZFV Unternehmungen offenbar bislang nicht gestört.

Nau.ch hat den Verkauf selbst getestet und dokumentiert. Die Quittung ist eindeutig: «Zigi (Stk.)», CHF 0.50. Das ist keine Schlamperei eines einzelnen Mitarbeitenden, jemand hat diese Taste bewusst ins Kassensystem eingegeben.
Bussen bis zu 40'000 Stutz drohen
Gemäss dem Tabakproduktegesetz dürfen Zigaretten in der Schweiz nur in vorverpackten Originalpackungen von mindestens 20 Stück verkauft werden. Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt dies auf Anfrage von Nau.ch ausdrücklich. Bei Verstössen drohen Bussen bis zu 40'000 Franken.
Dabei ist der Einzelkauf nicht einmal ein Schnäppchen. Ein 20er-Päckli Marlboro Gold kostet in der Schweiz rund 9 Franken, also etwa 45 Rappen pro Zigarette.
Im «Café Complet» zahlt man 50 Rappen das Stück. Wer dort einzeln kauft, zahlt mehr als das reguläre Päckli. Illegal und trotzdem teurer.
Tiefer Preis, tiefer Einstieg
Warum der Gesetzgeber den Einzelverkauf überhaupt verboten hat, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (AT) Schweiz auf Anfrage von Nau.ch.
Das Verbot diene dem Jugendschutz. Jugendliche seien besonders preissensibel. Je tiefer die Einstiegshürde, desto leichter falle der Einstieg in den Tabakkonsum. 50 Rappen sind eine tiefe Hürde, mitten auf einem Universitätscampus.
AT Schweiz ging bisher davon aus, dass der Kleinhandel die Vorschrift einhält. Bekannt seien der Organisation lediglich vereinzelte Meldungen aus Wohn- und Pflegeeinrichtungen.
Café-Betreiber stoppt Verkauf
Konfrontiert mit den Recherchen von Nau.ch bestätigt der Café-Betreiber ZFV Unternehmungen den Verstoss. Man nehme dies sehr ernst und habe den Verkauf umgehend gestoppt.
Bemerkenswert: Der ZFV hat nach Bekanntwerden des Falls eine Sensibilisierungsinformation an alle eigenen Betriebe versendet. Das legt nahe, dass der Konzern nicht ausschliessen kann, dass der Einzelzigarettenverkauf nicht nur im «Café Complet» praktiziert wurde.

Die Universität Zürich selbst beantwortete die Fragen von Nau.ch nicht. Auf die Frage nach Vorgaben für Gastronomiepartner ging die UZH nicht ein.
Auch zum möglichen Widerspruch mit ihrer Rolle als Bildungsinstitution äussert sie sich nicht. Die Medienstelle verweist lediglich auf den ZFV.
Kanton greift ein
Das Kantonale Labor Zürich, zuständig für den Vollzug des Tabakproduktegesetzes im Kanton Zürich, reagiert auf die Recherche von Nau.ch: Der Fall war bisher nicht bekannt.
Man gehe dem Hinweis nach. Der ZFV werde per Verfügung aufgefordert, den Verkauf sofort einzustellen.
Die Intervention ist für den ZFV kostenpflichtig. Im Wiederholungsfall folgt eine Strafanzeige.










