Stadt Zürich

Sugus-Häuser: Trotz Sieg vor Mietgericht «kein Moment zum Jubeln»

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Zürich,

Die Mieterinnen und Mieter der Zürcher Sugus-Häuser erzielen einen wichtigen Etappensieg beim Mietgericht. Die Kündigungen wurden für ungültig erklärt.

Sugus
Die Mieterinnen und Mieter der Sugus-Häuser haben nun drei Jahre Kündigungsschutz. - Tsüri.ch / Sofie David

Der Sugus-Mieter Peter Haberstich warnt im Interview, dass der psychische Druck und die Ungewissheit trotz dreijähriger Kündigungsfrist bestehen bleiben würden.

Tsüri.ch: Das Zürcher Mietgericht hat die Kündigungen der Sugus-Mieterinnen und -Mieter für ungültig erklärt. Wie erleichtert sind Sie?

Peter Haberstich: Es ist kein Moment zum Jubeln. Wir Mieterinnen und Mieter wussten zwar immer, dass wir im Recht sind, und das wurde nun gerichtlich bestätigt.

Sugus-Häuser
Das Bezirksgericht in Zürich hat die Kündigungen in den Sugus-Häusern für ungültig erklärt. - Nau.ch / Nico Leuthold

Das Urteil bedeutet, dass der Vorschlag der Schlichtungsbehörde nun in Kraft tritt und wir einen dreijährigen Kündigungsschutz haben. Aber in dieser Zeit leben wir weiterhin in Ungewissheit.

Tsüri.ch: Warum?

Haberstich: Juristisch ist die Sache wohl noch nicht ausgestanden, da das Urteil an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden kann. Die grösste Belastung ist aber der Alltag: Wir können trotz des Urteils nicht einfach entspannt drei Jahre lang hier wohnen bleiben.

Bereitet dir die Wohnungsnot Sorgen?

In der aktuellen Wohnungskrise in Zürich müssen wir uns eigentlich ab sofort wieder auf die Suche machen. Ein grosser Teil der ursprünglichen Mietenden ist bereits ausgezogen. Für diejenigen, die noch hier sind, ist es nur eine kurze Entspannung.

Tsüri.ch: Es gibt Vorwürfe, die Vermieterin fahre eine Zermürbungstaktik – unter anderem durch Kameras im Haus oder das Vermieten leerer Wohnungen via Airbnb. Wie hat dieser Druck Ihren Alltag und das Gemeinschaftsgefühl im Haus in den letzten Monaten verändert?

Haberstich: Es sind die ständigen Schikanen, die uns zermürben. Viele von uns bekommen wegen absoluter Kleinigkeiten Kündigungen angedroht, zum Beispiel wegen eines Stickers am Briefkasten. Andere wurden mit vorgeschobenen, unwahren Begründungen angezeigt. Das ist purer Stress. Man muss sich ständig wehren.

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Einem Mieter der Sugus-Häuser wurde Sachbeschädigung vorgeworfen, weil er Zettel im Lift aufgehängt hatte. Daraufhin fand er eine Kamera im Lift. - SRF

Dazu kommt, dass bereits viele Wohnungen leer stehen oder anders genutzt werden. Zudem sieht man ständig neue Leute im Treppenhaus, viel Geläuf und Einbrüche im Keller. Von der ursprünglichen Hausgemeinschaft sind viele schon gegangen.

Dieser psychische Druck – das Wissen, dass man ständig beobachtet oder wegen Nichtigkeiten belangt werden könnte – zerstört das Gefühl, wirklich zu Hause zu sein.

Tsüri.ch: Der Sugus-Fall wurde zum Symbol für das Problem der Leerkündigungen in Zürich. Was ist Ihre Forderung an die Politik: Reicht das aktuelle Mietrecht aus, um Mietende in Ihrer Lage zu schützen, oder fühlen Sie sich vom System im Stich gelassen?

Haberstich: Als Mieterin oder Mieter ist man immer am kürzeren Hebel, auch wenn man im Recht ist. Es zeigt eine deutliche Schwäche in unserem System, dass aus jeder Nichtigkeit heraus gekündigt werden kann. Mietende müssen sich dann mühsam wehren und die Kündigung anfechten, was extrem viel Zeit und Nerven kostet.

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Nau.ch besuchte einen Mieter vor einem Jahr nach den ausgesprochenen Leer-Kündigungen. - Nau.ch / Nico Leuthold

Selbst wenn die Vermietung den Unterhalt vernachlässigt und beispielsweise die Waschmaschine monatelang nicht flickt, müssen wir den mühsamen bürokratischen Weg gehen.

Mein Fazit ist klar: Der Mieterschutz in der Schweiz ist nicht gut genug ausgebaut. Wir brauchen Gesetze, die offensichtlich missbräuchlichen Strategien von Anfang an unterbinden.

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Hinweis: Dieser Artikel ist zuerst bei «Tsüri.ch» erschienen. Autor Simon Jacoby ist Chefredaktor beim Zürcher Stadtmagazin.

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