Gericht entscheidet: «Sugus»-Kündigungen sind ungültig

Das Bezirksgericht Zürich hat rund um die Kündigungen in den «Sugus»-Häusern ein Urteil gefällt. Es hält die Kündigungen für ungültig.

Das Wichtigste in Kürze
- Ende 2024 kündigte die Vermieterin der «Sugus»-Häuser in Zürich allen Mietenden.
- Die Wohnblöcke müssten totalsaniert werden, hiess es von Vermietenden-Seite.
- Nun entscheidet das Zürcher Bezirksgericht, dass die Kündigungen ungültig sind.
Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus»-Häusern beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht ist nicht auf die Klage der Vermieterinnen der «Sugus»-Häuser gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen eingetreten.
Das teilte das Bezirksgericht am Dienstag mit. Die Vermieterinnen hätten es versäumt, in ihrer Klage die Gegenparteien sowie den Streitwert genau zu bezeichnen.
Dies sei jedoch zwingend, auch bei Verfahren um Kündigungen, die gegen eine Vielzahl von Mieterinnen und Mieter ausgesprochen wurden.
Zu Ende dürfte der Rechtsstreit um die Kündigungen damit aber noch nicht sein.
Denn der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Für die Vermieterinnen besteht die Möglichkeit, das Urteil ans Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen.
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Die Mieterinnen und Mieter der «Sugus»-Häuser hatten im Dezember 2024 allesamt die Kündigung erhalten. Daraufhin formierte sich in der Bevölkerung, in der Politik und in den Reihen der Mietenden Widerstand.
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Ende Juni 2025 entschied die Schlichtungsbehörde dann zugunsten der Mietenden. Denn: Die Vermieterin begründete die Kündigungen mit einer geplanten Totalsanierung. Konkrete Pläne dafür lagen damals jedoch nicht vor.
Nach dem Entscheid der Schlichtungsbehörde reichten die «Sugus»-Vermieterinnen vor dem Bezirksgericht in Zürich Klage ein.
Diese wurde vom Gericht als unzulässig abgelehnt. Da sie zeitgleich alle Vorschläge der Schlichtungsbehörde ablehnte, werden diese nach der Klageabwendung nun zu rechtskräftigen Urteilen.







