Spital Wetzikon: Rettungsplan statt Gerichtsstreit
Wetzikon 26.11.2024 - 09:26
Das finanziell angeschlagene Spital Wetzikon zieht seine Beschwerde gegen den Kanton Zürich zurück und setzt auf ein umfassendes Sanierungskonzept.
Die Betreiberin des finanziell angeschlagenen Spitals Wetzikon will definitiv nicht mehr auf juristischem Weg Geld vom Kanton erstreiten. Sie hat ihre Beschwerde am Verwaltungsgericht Zürich zurückgezogen, wie sie am Dienstag mitteilte.
Die Beschwerde hatte sich gegen den Beschluss des Regierungsrates von Ende März 2024 gerichtet – die Regierung hatte damals eine beantragte finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon abgelehnt.
Angesichts der laufenden Bemühungen um eine finanzielle Gesundung hatten Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der Gesundheitszentrum Zürcher Oberland AG (GZO AG) die hängige Beschwerde bereits im Juli vorläufig sistiert.
Gemeinden sollen Eigenkapital erhöhen
Jetzt haben sie sie definitiv zurückgezogen, wie es in der Mitteilung vom Dienstag heisst. Als Grund führen die Verantwortlichen des GZO Spital Wetzikon das nun vorliegende «umfassende Sanierungskonzept» an. Dieses sieht vor, dass die zwölf Eigentümergemeinden das Eigenkapital erhöhen und 45 bis 55 Millionen Franken einschiessen.
Zudem soll es zu einem Schuldenschnitt kommen; die Gläubiger einer 170-Millionen-Anleihe sollen auf 65 bis 70 Prozent ihres Geldes verzichten.
Die zwölf Gemeinden im Zürcher Oberland dürften Ende 2025 oder Anfang 2026 über ihre Beiträge abstimmen. Voraussichtlich im März 2026 soll an einer Gläubigerversammlung definitiv über die Zukunft des Spitals entschieden werden.
Kritik von Gläubigern
Verschiedene Gläubiger kritisieren die Pläne bereits – das Spital werde auf ihrem Buckel saniert. Für die GZO-Verantwortlichen ist das Sanierungskonzept der richtige Weg: Zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm bilde dieses «das Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals», schreiben sie in ihrer Mitteilung.
Aktuell befindet sich das Spital noch bis Ende Jahr in provisorischer Nachlassstundung. Schulden können derzeit also nicht eingetrieben werden.
Neue Führung gesucht
Ist das zuständige Gericht der Ansicht, dass das Sanierungskonzept des Spitals besser ist als ein Konkurs, wird es über das Spital die definitive Nachlassstundung verhängen. Damit erhielte es zwei Jahre Zeit für die finanzielle Sanierung.
Die Sanierung wird nicht mehr der aktuelle Verwaltungsrat abschliessen. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass alle fünf Mitglieder zurücktreten werden, sobald Nachfolgerinnen und Nachfolger gefunden sind. Es sei besser, mit einer nicht vorbelasteten Führung in die Abstimmungen zu gehen, teilten die Eigentümergemeinden damals mit.
Zukunft des Spitals
Der Spitalbetrieb läuft derweil normal weiter. Der Neubau, der Hauptauslöser für die Finanzprobleme, bleibt weiterhin eine Baustelle.
Sollte das Spital dereinst finanziell saniert sein, soll es voraussichtlich Teil eines Regionalverbundes werden. Dann wird gemeinsam mit den Partnern geklärt, was aus dem Rohbau werden soll.