Stadt Zürich

Au-Pair (19) im Auto vergewaltigt – Nordmazedonier muss gehen

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Zürich 26.11.2024 - 13:11

Ein heute 24-jähriger Nordmazedonier wird nach einer Vergewaltigung einer jungen Finnin des Landes verwiesen, allerdings erst in zweiter Instanz.

Obergericht Zürich
In zweiter Instanz wurde ein Nordmazedonier vom Zürcher Obergericht wegen Vergewaltigung des Landes verwiesen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Vergewaltigung einer Finnin wurde ein Mann aus Nordmazedonien verurteilt.
  • Gegen ein erstes milderes Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
  • Das Obergericht Zürich sprach nun einen Landesverweis aus.

In der Zürcher City kam es 2021 zu einem sexuellen Übergriff. Drei Männer – zwei Nordmazedonier und ein Kosovare – hatten ein finnisches Au-pair-Mädchen auf der Strasse angesprochen. Sie lockten die 19-Jährige in ihr Auto und flössten ihr noch mehr Alkohol ein.

Anschliessend begannen die Nordmazedonier, die bewusstlos gewordene Frau zu belästigen und zu missbrauchen, trotz klarer Ablehnung des Opfers.

Haupttäter mit vollem Strafregister

Der hauptbeschuldigte Nordmazedonier, in der Schweiz aufgewachsen und in der Pflege tätig, war bereits in andere Straftaten verwickelt. Dies schreibt «20 Minuten». Darunter Krawalle, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Widerstand gegen die Polizei.

Seine Verteidigung versuchte ein Bild von jugendlicher Unachtsamkeit und Fehlverhalten unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen zu zeichnen.

Die in erster Instanz verhängten milden Strafen, darunter eine bedingte Freiheitsstrafe und Geldstrafen, akzeptierte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein.

Obergericht setzt strengeres Urteil durch

In zweiter Instanz wurde der Haupttäter nun schliesslich zu einer unabdingbaren Freiheitsstrafe von 46 Monaten und einem fünfjährigen Landesverweis verurteilt.

Sollten Vergewaltigungen härter bestraft werden?

Der Richter am Obergericht erkannte die Härte dieses Landesverweises an, stelte jedoch klar, dass das Bundesgericht dies verlange. Das Urteil der Vorinstanz stünde «quer in der Landschaft», kritisierte der Richter.

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