So ergaunerte Ex-Fussballprofi (41) über 50'000 Franken

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Winterthur Stadt,

Ein Winterthurer erbeutet dank eines raffinierten Tricks mit iTunes-Geschenkkarten über 55'000 Franken. Nicht zum ersten Mal wird er zum Fall für die Justiz.

Fussballer Betrug
Ein Ex-Fussballer hat mehr als 55'000 Franken ergaunert. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Fussballer hat sich mit iTunes-Geschenkkarten mehr als 55'000 Franken ergaunert.
  • Der Winterthurer ging raffiniert vor und täuschte Postfilialen sowie Kioske.

Ein 41-jähriger Winterthurer hat mit iTunes-Geschenkkarten innerhalb weniger Tage mehr als 55'000 Franken erbeutet. Wie er das gemacht hat?

In Postfilialen und Kiosken spionierte er die Codes von noch nicht aktivierten iTunes-Karten aus, berichtet «20 Minuten». Den Code gab er dann in sein eigenes iTunes-Konto ein.

Nun ging er zum Schalter und bat, die Karte aufzuladen: mit 1000 Franken. Die Mitarbeiter scannten den Strichcode und gaben den Geldbetrag ein.

Jetzt wurde es raffiniert: Unter dem Vorwand, das Geld für die Aufladung im Auto vergessen zu haben, verliess er die Filiale wieder. Die Karte liess er da.

Gericht verurteilte Ex-Fussballer bereits wegen gewerbsmässigen Betrugs

Doch da waren Karte und Betrag schon aktiviert. Das Geld musste nur noch eingelöst werden.

Interessierst du dich für Gerichtsfälle?

Deshalb stand der ehemalige Fussballprofi nun vor dem Obergericht.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn laut «20 Minuten» vor vier Jahren zu über drei Jahren Gefängnis. Schuldig gemacht hatte er sich unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs. Gegen das Urteil ging er in Berufung.

Idee mit iTunes-Karten kam im Gefängnis

In Haft sass der Ex-Fussballer mehrfach. Dort kam ihm die Idee mit den iTunes-Karten. So wollte er Schulden abzahlen.

iTunes Getrug
Der 41-Jährige nutzte iTunes-Geschenkkarten für seinen Betrug. (Symbolbild) - Depositphotos

Am Obergericht gestand er den Kartenbetrug. Er sei jetzt bereit, sich zu bessern. Sein Anwalt betonte die Drogenprobleme seines Mandanten und warb dafür, eine ambulante Therapie unter Aufschub der Freiheitsstrafe anzuordnen.

Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt und will auf eine Einschätzung diesbezüglich des Gerichtspsychiaters warten. Dieser hatte vor einem Jahr aufgrund psychischer Probleme des Beschuldigten eine stationäre Therapie empfohlen.

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