Rottweiler-Verbot: Jetzt wird's eng für renitente Hundebesitzer

Im Kanton Zürich gilt seit Januar ein Rottweiler-Verbot. Nun hat das dortige Veterinäramt Verfahren gegen neun Halter eingeleitet.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Zürich gilt seit Januar ein Anschaffungsverbot für Rottweiler.
- Besitzer müssen eine Bewilligung beantragen und einen Wesenstest mit dem Tier bestehen.
- Neun Besitzer halten sich nicht daran, daher wurden Verfahren gegen sie eingeleitet.
Seit Anfang Jahr ist es im Kanton Zürich verboten, Rottweiler neu anzuschaffen. Hintergrund sind Beissattacken gegen Kinder.
Für bereits zuvor gehaltene Rottweiler muss eine entsprechende Bewilligung eingeholt werden. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Hunde einem Wesenstest unterzogen. Bis Ende Juni hatten die Halter dafür Zeit.
Doch nicht alle hielten sich an diese Vorschriften, wie der «Blick» berichtet. Trotz Ablauf der Meldefrist, Mahnung und neuem Ultimatum sei von einigen kein Bewilligungsgesuch eingereicht worden.
Verwaltungsverfahren gegen neun Halter
Das Veterinäramt Zürich geht deshalb nun konsequent gegen die Betroffenen vor. Gegen neun Hundehalterinnen und Hundehalter laufen jetzt Verwaltungsverfahren. Dies bestätigt gegenüber der Zeitung Sprecherin Jutta Lang.

Strafen und Verfahren für säumige Halter
Jeder Fall werde dabei einzeln geprüft. Möglich sind Bussen, Freiheitsstrafen oder sogar eine Zwangsplatzierung des Tieres ausserhalb des Kantons. Auch ein Wegzug mit dem Rottweiler wäre denkbar. Betroffene können aber gegen die Verfügung Beschwerde einlegen.
Widerstand gegen das Rottweiler-Verbot blieb bislang erfolglos. Beschwerden von Vereinen und Privaten vor dem Verwaltungsgericht sind gescheitert. Aktuell ist das Bundesgericht am Zug.
Deutlich weniger Rottweiler im Kanton
Seit Juli werden Rottweiler auf ihre Wesenszüge geprüft, schreibt der «Blick». 54 Rottweiler hätten demnach die Prüfung bereits absolviert. Ausgenommen sind nur sehr junge und alte Tiere.

Einschläfern von Tieren das allerletzte Mittel
Aktuell gibt es laut «Blick» nur noch 298 Rottweiler im Kanton Zürich. Vor einigen Monaten waren es etwa 350.
Im Wesenstest als problematisch eingestufte Tiere müssen Kurse besuchen oder einen Maulkorb tragen. Einschläfern von Tieren sei das allerletzte Mittel, wenn diese Massnahmen keine Wirkung zeigen.