Obergericht Zürich: Halter verurteilt – biss sein Hund überhaupt zu?
Zürich 23.10.2024 - 09:56
Der Hund eines Rentners geriet ausser Kontrolle und jagte zusammen mit anderen Hunden ein Reh. Der Halter wurde verurteilt – und versteht die Welt nicht mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Spaziergang machte der Hund eines Rentners Jagd auf ein Reh.
- An der Jagd beteiligten sich weitere Hunde, die zum Spielen abgeleint waren.
- Ein Hund biss zu – das Obergericht bestätigte nun einen Schuldspruch der Vorinstanz.
Vor einem Jahr wurde ein 74-Jähriger durch das Bezirksgericht Meilen wegen fahrlässiger Tierquälerei schuldig gesprochen: Sein Hund hatte im Oktober 2022 ein Reh gejagt.
Der Beschuldigte zog den Fall weiter vor das Obergericht, wo dieser am Dienstagmorgen erneut verhandelt wurde. Dies berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Den Schilderungen nach befand sich der Mann ein weiteres Jahr zuvor – im Oktober 2022 – mit seiner Frau auf einem Spaziergang in Zumikon.
Hunde liefen frei auf Wiese
Nahe dem Schützenhaus hätten fünf Frauen ihre Hunde auf einer Wiese spielen lassen. Dann sei ein Reh aufgetaucht.
Sowohl einige Hunde der Frauengruppe als auch der Hund des 74-Jährigen rannten dem Reh nach. Die Hunde liessen sich nicht durch Zurufe stoppen.
Ein Tier aus der Frauengruppe soll sich infolge in das Reh verbissen haben. Der Hund des Beschuldigten blieb bei dem Aufschrei des Tieres stehen und liess sich anleinen. So schildert es der Angeklagte.
Der 74-Jährige habe daraufhin das Gebiss des fremden Hundes auseinandergezogen, um das Reh zu befreien. Weil das Wild nach anfänglicher Flucht zurückkehrte, wiederholte sich die Situation.
Gericht: Jagd reicht für Verurteilung aus
Der Mann, dessen Hund nach eigener Schilderung nicht zugebissen hatte, äussert sich laut «Zürichsee-Zeitung» bei der Verhandlung verständnislos: «Dass ich hier auf der Anklagebank sitze, obwohl mein Hund nichts getan hat und ich der Einzige war, der etwas unternommen hat, kann ich nicht verstehen.»
Er wurde jedoch erneut für schuldig befunden und vom Gericht zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt. Zudem wurde eine unbedingte Busse von 250 Franken ausgesprochen.
Das Gericht begründete, dass es nicht entscheidend sei, ob sein Hund zugebissen hätte. Es reiche aus, dass er sich an einer Hetzjagd beteiligt hatte und nicht stoppen liess.