Stadt Zürich

Obergericht ZH muss weitere Anträge zum Parkplatzmord beurteilen

Keystone-SDA
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Zürich,

Am Obergericht Zürich wird über den Parkplatzmord von Schwamendingen verhandelt. Beweisanträge der Verteidigung müssen noch entschieden werden.

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Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - keystone

Am Obergericht des Kantons Zürich ist am Donnerstag der sogenannte Parkplatzmord von Schwamendingen verhandelt worden. Bevor ein Urteil gefällt werden kann, muss das Gericht über Beweisanträge der Verteidigung entscheiden. Wann die Urteilseröffnung erfolgt, ist deshalb noch unklar.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den heute 39-jährigen Schweizer im Oktober 2023 nach einem reinen Indizienprozess des Mordes an einem 66-jährigen Italiener schuldig gesprochen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten.

Der Beschuldigte zog das Urteil weiter. Sein Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch und sofortige Haftentlassung. Für die mittlerweile bald sechsjährige Haft habe sein Klient Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung in Höhe von insgesamt 730'000 Franken.

Verteidiger fordert zusätzliche Gutachten und Rückweisung des Verfahrens

Der Verteidiger stellte Beweisanträge, die von den Richterinnen und Richtern noch beurteilt werden müssen. Er verlangte etwa ein zusätzliches Gutachten über die Blutspuren und Mikroblutspuren im Tatauto. Auch zu den Schmauchspuren brauche es mehr Details. Generell sei das «Verfahren vor Obergericht noch nicht spruchreif» und müsse zurückgewiesen werden.

Sollte das Gericht die Anträge gutheissen, könnte kein Urteil gefällt werden, bis die geforderten Ergänzungen vorliegen und die Situation nochmals beurteilt worden ist. Weist das Gericht die Anträge ab, so dürfte ein baldiger Termin für die Eröffnung festgelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft forderte vor Obergericht eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Vor Bezirksgericht hatte sie eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt.

Opfer mit zwei Schüssen in den Kopf «exekutiert»

Gemäss Anklage hatte der Italiener wenige Monate vor der Tat dem Beschuldigten insgesamt 350'000 Franken überwiesen – als kurzfristiges Darlehen und für ein Investitionsgeschäft. Als er auf Rückzahlung des Darlehens oder eine Gewinnausschüttung pochte, vertröstete der Beschuldigten ihn und brachte einen imaginären Banker ins Spiel.

Ein angebliches Treffen mit diesem platzte aber, so die Anklage. In der Nacht zum 5. August 2019 wurde der Italiener schliesslich auf einem Parkplatz im Zürcher Aussenquartier Schwamendingen in seinem Auto mit zwei Schüssen in den Kopf «exekutiert».

Beschuldigter bestreitet, Schüsse abgegeben zu haben

In der Befragung vor Obergericht antwortete der Beschuldigte ausschliesslich auf Fragen zu seiner Person. Demnach wurde er in der Türkei geboren und kam mit zwölf Jahren in die Schweiz. Seit 2013 erhielt der Mann drei Vorstrafen in verschiedenen Kantonen – unter anderem wegen Verstössen gegen das Waffengesetz.

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Tat verweigerte der Beschuldigte jegliche Aussage «auf Anweisung meines Verteidigers». Er habe sicher Fehler gemacht, aber «ich habe nicht geschossen», sagte er. Im Übrigen habe er Angst, weitere Aussagen zu machen – vor wem er sich fürchte, sagte er nicht.

Verteidiger kritisiert einseitige und fehlerhafte Ermittlungen

In seinem Plädoyer zerzauste der Verteidiger die Untersuchungsarbeit als einseitig und fehlerhaft. Von Anfang an habe man auf den Beschuldigten als Täter fokussiert und gar keine anderen Personen als Täter in Erwägung gezogen. Offene Fragen seien ausgeblendet worden.

Die Indizienlage sei alles andere als klar – eine Verurteilung dürfe gar nicht erfolgen. Ganz anders beurteilte dies der Staatsanwalt. Der Tatvorwurf stütze sich auf ein ganzes Mosaik von «Steinchen», die ein klares Bild zeigten.

Der Vorwurf, man habe nicht nach einer möglichen anderen Täterschaft gesucht, sei unbegründet. Mit aufwändigen Ermittlungen habe man «alles getan, um Licht in diese Sache zu bringen». Und das Licht scheine nun mal «in aller Deutlichkeit» auf den Beschuldigten.

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