Stadt Zürich

Mehr als 18 Jahre Gefängnis für Mord in Zürich-Schwamendingen

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines heute 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten wegen Mordes bestätigt.

Bundesgericht
Das Bundesgericht hat einen 40-Jährigen zu mehr als 18 Jahre Gefängnis verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein heute 40-Jähriger hat im August 2019 einen 66-Jährigen getötet.
  • Nun wurde der Täter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten verurteilt.
  • Vor Bundesgericht forderte er einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes.

Der Mann erschoss im August 2019 im Zürcher Quartier Schwamendingen einen Italiener, dem er 350'000 Franken schuldete.

Das 66-jährige Opfer hatte dem Täter das Geld in zwei Tranchen für ein Investment gegeben und verlangte die gesamte Summe im Sommer 2019 zurück.

Der verurteilte Schweizer mit türkischen Wurzeln hatte das Geld aber nicht mehr, denn er hatte es für Sauna- und Etablissement-Aufenthalte sowie Reisen in die Türkei verwendet.

Anfang August 2019 lotste der Täter den Italiener auf einen Parkplatz in Zürich-Schwamendingen. Dort gab er von der Rückbank aus zwei Schüsse auf das Opfer ab, die jeweils für sich allein tödlich waren. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Klare Indizienkette

Der Schweizer wurde aufgrund von Indizien verurteilt. Zum Zeitpunkt des Urteils des Zürcher Obergerichts Ende Juni 2025 befand er sich seit über sechs Jahren in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Vor Bundesgericht forderte er einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes.

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Das höchste Schweizer Gericht bestätigt jedoch die Sicht der Vorinstanz, wonach aufgrund der Indizienkette feststehe, dass der Beschwerdeführer den Italiener ermordet habe. Weder die Urteilsbegründung noch die Würdigung der Beweismittel gebe Anlass zu Kritik.

Der Verurteilte schuldet der Opferfamilie eine Genugtuung von total 83'000 Franken. Bei der Freiheitsstrafe handelt es sich um eine so genannte Gesamtstrafe.

Die kantonale Justiz hatte eine im März 2019 bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von einem Jahr aufgehoben und deren Verbüssung beschlossen.

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