Zürcher Staatsanwalt fordert fünf Jahre für «Baby-Schüttler»

Der mutmassliche «Baby-Schüttler» aus dem Oberland soll fünf Jahre ins Gefängnis. Dies hat der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Bezirksgericht Hinwil gefordert. Für die Ehefrau, die ihren damaligen Mann nicht gestoppt haben soll, forderte der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Das Verletzungsbild der völlig schutzlosen Kleinkinder sei klar gewesen, sagte der Staatsanwalt. Beide Mädchen hatten mehrere gebrochene Rippen, eines erlitt zudem eine Blutung im Gehirn, die ohne ärztliche Hilfe wohl tödlich gewesen wäre. Ob das Kind Spätfolgen haben wird, ist derzeit unklar.
«Ihm gingen die Nerven durch», sagte der Staatsanwalt. Der Vater sei übermüdet und gestresst gewesen. Bevor er den Mädchen die Rippen brach und sie schüttelte, hielt er sie gemäss Staatsanwalt auch unter den laufenden Wasserhahn, um sie «zu beruhigen».
Die Hebamme sagte zudem aus, dass der Vater sie nach Beruhigungsmitteln für Säuglinge fragte. Das ehemalige Ehepaar wollte bei der Befragung vor Gericht keine Aussagen machen.
Auskunft gab lediglich ein psychiatrischer Gutachter. Der Beschuldigte leide an ADHS in schwerer Form, sagte er. Aus seiner Kindheit und Jugend sei aufbrausendes, impulsives Verhalten dokumentiert. Weil sich der Beschuldigte geweigert habe, an einem Gutachten mitzuwirken, gebe es jedoch keine aktuellen Angaben. Man könne deshalb auch nicht sagen, ob eine Rückfallgefahr bestehe.
Die Kinder leben mittlerweile in einem Heim. Das Urteil wird voraussichtlich im März eröffnet.





