Stadt Zürich

Kanton Zürich verschärft Regeln für pflegende Angehörige

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Zürcher Gesundheitsdirektion verschärft die Anforderungen an Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen.

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Ein Pfleger bei der Arbeit. (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat strengere Regeln für Spitex-Organisationen erlassen, die pflegende Angehörige beschäftigen. Künftig sollen solche Spitex-Organisationen auch diplomierte Pflegende beschäftigen müssen. Zudem wird der Beitrag der Gemeinden gesenkt.

Mit den neuen Regelungen will die Gesundheitsdirektion «klare Rahmenbedingungen» schaffen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Pflege durch Angehörige habe sich zwar grundsätzlich bewährt – aber auch neue Herausforderungen an Qualität, Finanzierung und Transparenz mit sich gebracht.

Das Thema beschäftigte die Politik zuletzt unter anderem mit Vorstössen im Kantonsrat. Einzelne Firmen würden am Einsatz von pflegenden Angehörigen übermässig mitverdienen, und für die Gemeinden ginge die Sache ins Geld, da sie sich an den Kosten beteiligen müssen.

Kostenbeteiligung der Gemeinden sinkt

An diesem Punkt setzen die neuen Regelungen nun auch an: Gab es keine Leistungsvereinbarung zwischen einer Gemeinde und der jeweiligen Spitex-Organisation, bezahlten diese rund 30 Franken pro Pflegestunde, die durch Angehörige erbracht wurden. Neu sollen es nur noch knapp 16 Franken sein.

Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, sollen pflegende Angehörige neu innerhalb eines Jahres einen Kurs in Pflegehilfe absolvieren müssen. Zudem müssen Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, zwingend auch über diplomiertes Pflegepersonal verfügen.

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