Stadt Zürich

Neues Modell fördert Solarstrom direkt im Quartier

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Zürich unterstützt den Ausbau von Solarstrom: Ab 2026 können Überschüsse über lokale Elektrizitätsgemeinschaften direkt im Quartier genutzt und verkauft werden.

Die Schiffstation Zürich Bürkliplatz.
Die Schiffstation Zürich Bürkliplatz. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Zürich informiert, will sie das Potenzial zur Solarstromproduktion auf Stadtgebiet möglichst rasch ausschöpfen. Mit dem neuen ewz-Angebot für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) schafft sie einen zusätzlichen Anreiz für den Solarzubau, ergänzend zu den verschiedenen bereits bestehenden Massnahmen.

Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und das Netto-Null-Ziel zu erreichen, will die Stadt Zürich die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen weiter steigern. Das ewz investiert dazu laufend in Wind- und Wasserkraft sowie Solaranlagen in verschiedenen Schweizer Regionen und in Europa.

Zudem soll die Photovoltaik (PV) auch auf Stadtgebiet in möglichst hohem Tempo ausgebaut werden. Die Stadt setzt sich dafür ein, das entsprechende Potenzial bis 2040 vollständig auszuschöpfen. Zu diesem Zweck bietet sie unter anderem bereits seit Jahren verschiedene Anreize für die Realisierung von Solaranlagen, beispielsweise durch Fördergelder, Contracting- oder Beratungsangebote.

Produktion und Nutzung direkt im Quartier

Einen zusätzlichen Anreiz für Investitionen in PV-Anlagen bieten künftig lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Dadurch können Eigentümerschaften grösserer Solaranlagen wie etwa Unternehmen oder Baugenossenschaften ab 2026 überschüssigen, nicht für den Eigenverbrauch genutzten Strom zu attraktiven Konditionen direkt an Haushalte im Quartier verkaufen, statt ihn an das ewz zurückzuliefern. Das neue Stromgesetz des Bundes schafft die dafür nötige rechtliche Grundlage.

In der Stadt Zürich bietet das Elektrizitätswerk mit «ewz.solarquartier» ein unkompliziertes Rundum-sorglos-Paket zur Koordination und zum Betrieb von LEG: Das ewz übernimmt dabei sowohl das «Matching» von interessierten Solarstromproduzierenden und -verbrauchenden als auch die Abrechnung und Administration.

Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe, erklärt den Nutzen des Angebots für den weiteren Solarzubau: «Die installierte Leistung von PV-Anlagen in der Stadt Zürich hat sich in den letzten rund zehn Jahren mehr als vervierfacht. Diesen Wachstumstrend wollen wir in den kommenden Jahren weiter beschleunigen. Ergänzend zu den verschiedenen bereits laufenden Massnahmen trägt ein gutes Angebot für LEG dazu bei, die Realisierung von Solaranlagen in der Stadt noch attraktiver zu machen.»

Vorteile für Solarstrom-Konsumierende

An «ewz.solarquartier» teilnehmen können alle, die an derselben Trafostation angeschlossen sind – sowohl Produzierende als auch Verbrauchende.

«Private Haushalte ohne eigenes Dach erhalten damit einfach und unkompliziert ökologisch produzierten Solarstrom direkt aus der Nachbarschaft – und das zum Preis des Standardprodukts ewz.Natur», erklärt Benedikt Loepfe, Direktor von ewz. Das ewz übernimmt sämtliche technischen Abklärungen sowie die Koordination zwischen Stromanbietenden und -abnehmenden.

Zusätzlicher Erlös für Produzierende

Für Eigentümerschaften von PV-Anlagen bietet sich mit dem lokalen Verkauf eine lukrative Alternative zur Rücklieferung an ewz. Mit einem stabilen Erlös von zwölf Rappen pro Kilowattstunde erhalten sie Planungs- und Investitionssicherheit.

«Zusammen mit unseren umfassenden Beratungs- und Fördermassnahmen schaffen wir damit optimale Rahmenbedingungen, um ganze Dächer für die Solarproduktion zu nutzen – auch über den Eigenverbrauch hinaus. So lassen sich mit der LEG bis zu zehn Prozent mehr Erlöse erzielen als nur mit der Rücklieferung», führt Benedikt Loepfe aus.

Ein weiterer Grund, sich als Solarstromproduzierende an LEG des ewz zu beteiligen: Schwankende Marktpreise werden verhindert. Denn mit dem revidierten Stromgesetz wird die Rückliefervergütung ab 2026 gesamtschweizerisch geregelt. Neu gilt der vom Bund kommunizierte vierteljährlich gemittelte Marktpreis – wobei die Mindestvergütung bei sechs Rappen pro Kilowattstunde festgelegt ist.

Um Solarstromproduzierende und -verbrauchende zusammenzubringen, lancierte das ewz vor einigen Tage eine Kommunikationskampagne und zielgruppengerechte Internetseiten.

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