Stadt Zürich

    IV-Rentner (51) droht mit Angriff auf Juden

    Fabia Söllner
    Fabia Söllner

    Zürich,

    Ein IV-Rentner (51) drohte mit einem brutalen Angriff auf Juden – ein Witz, behauptet er. Das Gericht ist anderer Meinung und hat ihn nun verurteilt.

    schweizerische bundesanwaltschaft
    Ein IV-Rentner wurde vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt. (Symbolbild) - pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Winterthur stand ein IV-Rentner (51) vor Gericht und wurde verurteilt.
    • Er hatte zuvor einen brutalen Angriff auf Juden angekündigt.
    • Ein Bekannter alarmierte die Polizei.

    Ein 51-jähriger IV-Rentner wurde wegen einer geplanten Attacke auf jüdische Menschen in Zürich verurteilt.

    Das Bezirksgericht Winterthur sprach eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten aus. Wie das «SRF» schreibt, wurde eine ambulante Massnahme angeordnet.

    Bewaffnet nach Zürich

    Im November 2024 fuhr der Mann, ein gebürtiger Palästinenser aus dem Libanon, alkoholisiert mit drei Messern von Winterthur nach Zürich.

    Zuvor hatte er einem Bekannten via WhatsApp ein Foto der Messer geschickt und angekündigt, er fahre ins Zürcher «Judenquartier».

    Dort wolle er «den Bauch der ersten Person aufschlitzen», die ihm begegne.

    Der Bekannte alarmierte die Polizei, die den Mann am Hauptbahnhof Zürich festnahm.

    Alles nur ein «Scherz»?

    Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe sich in «guter Stimmung» befunden und alles sei als «Scherz» gemeint gewesen.

    Die Staatsanwaltschaft sah es hingegen anders und forderte wegen Vorbereitungshandlungen zur vorsätzlichen Tötung zwei Jahre Haft.

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    Diese sollte gemäss «SRF» jedoch aufgeschoben werden zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme.

    Die Verteidigung sah es nicht so ernst und forderte einen Freispruch.

    Das Gericht fand den Vorfall jedoch auch nicht lustig. Der Mann sei stark betrunken und unberechenbar gewesen – seine Drohungen glaubhaft.

    Der Täter muss sich nun einer ambulanten Therapie unterziehen. Bricht er diese ab oder wird rückfällig, muss er gemäss der Strafe ins Gefängnis.

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