Stadt Zürich

    Hund im Auto vergessen: Zürcherin (83) wegen Tierquälerei verurteilt

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Eine 83-jährige Frau aus Zürich wurde zu einer bedingten Geldstrafe in fünfstelliger Höhe verurteilt. Sie hatte ihren Hund bei 30 Grad im Auto vergessen.

    Hund in Auto
    Die Seniorin hatte ihren Hund bei 30 Grad im verschlossenen Auto vergessen. (Symbolbild) - keystone

    Eine 83-jährige Frau aus dem Kanton Zürich ist per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden. Sie hatte bei 30 Grad Aussentemperatur ihr Hündchen im Auto vergessen. Ein Passant konnte das hechelnde Tier schliesslich befreien.

    Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte die 83-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 260 Franken, total 15'600 Franken. Die Staatsanwaltschaft sprach die Strafe zwar bedingt aus, dennoch wird die Vergesslichkeit teuer. Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe erhält die Hundehalterin eine Busse von 3900 Franken und sie muss die Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen.

    Passant rettet Hündchen

    Der Vorfall passierte im Juni 2022, als es 30 Grad heiss war. Die Seniorin fuhr ihren Ehemann zu einem Spitaltermin und stellte das Auto dabei in der prallen Sonne ab. Im Auto zurück blieb der damals einjährige Hund des Paars.

    Hund Hitze Temperaturanzeige
    Der Hund war bei heissen Sommertemperaturen um Auto vergessen worden. - keystone

    Laut Strafbefehl hatte die Frau «weder Wasser bereitgestellt noch die seitlichen Fensterscheiben geöffnet». Ein Mann, der eine Viertelstunde später vorbeikam, erkannte die gefährliche Situation. Er schaffte es, das Hündchen zu befreien, brachte es in den Schatten und gab ihm zu trinken.

    «Glücklicherweise», schrieb die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Denn das Tier habe bereits «stark gehechelt». Im Auto sei es mutmasslich über 56 Grad heiss gewesen, als die Hundehalterin nach eineinviertel Stunden zurückgekommen sei.

    Den Hund «schlicht vergessen»

    Gemäss Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen des Spitaltermins schlicht vergessen, dass ihr Vierbeiner noch im Auto war. Sie habe sich «überhaupt nicht um das Leben beziehungsweise Wohlergehen ihres Hundes gekümmert».

    Die Frau hätte den Hund besser zuhause gelassen oder das Auto zumindest in einem Parkhaus abstellen sollen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Das wäre ihr problemlos möglich gewesen und hätte das Leiden des überhitzten Tieres verhindert.

    Kommentare

    User #2405 (nicht angemeldet)

    Wer nicht selbst über 80 Jahre alt ist und einen Spitaltermin einhalten muss, soll über Vergesslichkeit keine grossen Reden schwingen. Klar ist die Tatsache zu verurteilen, aber nicht, wie wenn das Gleiche bei einer 30 jh passiert. Wie hat ein italienischer 80 jh Philosoph die Situation beschrieben: ‚la vecchiaia e un disastro‘. Das versteht auch jeder Deutschschweizer.

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