Handy nach Hundebiss gezückt, dann eskaliert's...!

Ein Briard beisst mehrfach Personen. Bei einem Vorfall mit einem Ehepaar soll schliesslich auch der Hundehalter handgreiflich geworden sein.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Briard biss einen Spaziergänger, der mit seiner Ehefrau unterwegs war.
- Jene wollte ein Foto des Halters machen, der die Angabe seiner Personalien verweigerte.
- Der Hundehalter soll die Frau daraufhin zu Boden geworfen haben.
- Das Bezirksgericht Meilen musste über diesen und weitere Vorfälle urteilen.
Zwischen Mai und August 2024 kam es zu mehrfachen Angriffen eines Hundes der Rasse Briard auf Passanten. Bei einem Vorfall soll der 55-jährige Hundehalter zudem selbst handgreiflich geworden sein und musste sich nun vor Gericht verantworten. Die «NZZ» berichtet über den Fall.
Laut Anklage ging der Halter mit seinem Briard im Mai 2024 in einer Goldküsten-Gemeinde Gassi – jedoch ohne Leine. Der Hund biss einen Spaziergänger in das Gesäss und den Oberschenkel. Jener war mit seiner Ehefrau unterwegs – das Paar forderte die Personalien des Hundehalters.
Als der 55-Jährige diese verweigerte, soll die Frau versucht haben, ein Foto mit dem Handy von ihm zu machen.
Gemäss Anklageschrift reagierte der Hundehalter, indem er die Frau in den «Schwitzkasten» nahm. Er soll sie zu Boden geworfen haben, wobei sie Knieverletzungen erlitt.
Bedingte Freiheitsstrafe und Genugtuung
Ausserdem biss der Hund im August 2024 einen Siebenjährigen in das Gesäss und schnappte wenig später nach einer Joggerin.
Auch stellte sich vor Gericht heraus, dass der Hund schon in den Jahren zuvor negativ aufgefallen sei.

Der Mann, ein Schweizer ETH-Ingenieur, bestritt das Verhalten seines Hundes gemäss «NZZ» nicht. Das eigene hingegen schon. Er habe der Frau das Handy lediglich aus der Hand genommen. Danach sei sie selbst gestürzt.
Aussagen eines unbeteiligten Zeugen decken sich jedoch mit der Anklage. Schlussendlich wurde der Hundehalter dann auch wegen fahrlässiger Körperverletzung des Mannes und der einfachen Körperverletzung der Ehefrau schuldig gesprochen.
Für die mehrfache Übertretung des kantonalen Hundegesetzes muss er ebenso geradestehen. Nur im Fall der fahrlässigen Körperverletzung mit dem siebenjährigen Jungen gab es einen Freispruch. Es wurde eine bedingte zehnmonatige Freiheitsstrafe bei zweijähriger Probezeit ausgesprochen.
Zusätzlich muss der 55-Jährige 1000 Franken Busse entrichten. An den gebissenen Spaziergänger muss er 300 Franken Genugtuung zahlen, an dessen Ehefrau 3500 Franken. Grundsätzliche Schadenersatzpflichten wurden festgehalten, jedoch auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





