SBB gibt Pendlerin 90 (!) Prozent Bussen-Rabatt

Eine Pendlerin löst ein Billett für den falschen Tag. Der Kontrolleur kennt keine Gnade. Der Kundendienst streicht später fast die ganze Busse. Die SBB erklärt.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Pendlerin löste auf dem Weg von Zürich in den Kanton Aargau für den falschen Tag.
- Der Kontrolleur verrechnete ihr für Fahren ohne gültigen Fahrausweis 90 Fr. Zuschlag.
- Die Passagierin ruft den Kundenservice an. Und praktisch die ganze Busse wird ihr gestrichen.
- Die SBB erklärt.
Marie B.* ist sauer. Als sie kürzlich vom Zürich HB in die Aargauer Agglo reist, löst sie versehentlich ein Billett für den nächsten Tag.
Sie bemerkt ihren Fehler erst, als der Kontrolleur sie darauf hinweist. Sein Urteil ist klar: Fahren ohne gültigen Fahrausweis – macht 90 Franken Zuschlag, dazu muss Marie ein zusätzliches Billett für 8,50 Fr. für den heutigen Tag kaufen.
«Mir fehlt der gesunde Menschenverstand», sagt sie. «Ich werde behandelt wie eine Schwarzfahrerin. Ich habe bezahlt, leider habe ich mich beim Datum verdrückt.»
SBB reduziert Busse von 90 auf zehn Franken
Sie ruft umgehend den Kundendienst an. Und tatsächlich: Man zeigt Verständnis für ihren Ärger. Ein kurzes Telefonat – wenig später erhält Marie per Brief die neue Rechnung.

Aus 90 Franken sind zehn geworden. Fast 90 (!) Prozent Bussen-Rabatt. «Warum hat der Kontrolleur mir überhaupt die Busse ausgestellt, wenn ich dann doch praktisch nichts bezahlen muss? Mir kommt es ein bisschen wie Willkür vor.»
Ist es das? Natürlich nicht.
Darum gibt es 90 Franken Zuschlag
Erst einmal zu den Tarifen – dafür ist die Alliance SwissPass zuständig. «Hat ein Reisender bei der Kontrolle keinen oder einen teilgültigen Fahrausweis, beträgt der Zuschlag im nationalen Direkten Verkehr im ersten Fall 90 Franken. Dazu kommt der Fahrpreis», so Sprecher Philipp Bosshard gegenüber Nau.ch.
Ein Billett sei nur für den angegebenen Geltungstag gültig. Liege kein gültiger Fahrausweis vor, dann werde der Zuschlag gemäss geltenden Tarifbestimmungen erhoben.
Kulanz-Entscheide liegen dann in der Verantwortung des jeweiligen Transportunternehmens. In Maries Fall also der SBB.
Kontrolleure dürfen Zuschlag nicht streichen
Auch die SBB verweist auf Anfrage auf die schweizweit geltenden Regeln. Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter würden im Zug die geltenden Tarifbestimmungen anwenden, erklärt SBB-Mediensprecherin Mara Zenhäusern.
Und ergänzt: «Sie können nicht nach eigenem Ermessen auf einen Zuschlag verzichten, wenn kein gültiger Fahrausweis für die kontrollierte Fahrt vorliegt.»
Gleichzeitig sei es der SBB wichtig, «kundenorientiert und mit Augenmass» zu handeln. «Deshalb werden Fälle nachgelagert überprüft, denn damit können die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.»

In begründeten Fällen könne dies somit zu einer Anpassung der Forderung führen, erklärt Zenhäusern die Reduktion der Busse im Nachhinein.
Einzelne Fälle seien aber nicht direkt miteinander vergleichbar, denn solche Entscheide würden individuell getroffen.
Von was hängt Reduktion der Busse ab?
Doch wieso genau ein 90-Prozent-Rabatt?
Ob und in welchem Umfang eine Anpassung möglich sei, hänge von verschiedenen Faktoren ab. «Beispielsweise von der Art des Fahrausweises, der konkreten Situation oder der Vorgeschichte im Kontrollsystem.» Entsprechend lasse sich aus einzelnen Fällen nicht auf einen festen Reduktionsbetrag schliessen, so die SBB-Sprecherin.
Und doch werden Ausnahmen gemacht
Verschiedene Kontrollierende, verschiedene Massnahmen. Gut möglich, dass Marie bei einer anderen Person einfach im Zug hätte nachlösen können.
Nau.ch berichtete von verschiedenen Beispielen, wo Angestellte der SBB kulant waren. Zum Beispiel löste eine Pendlerin auf der Strecke Freiburg – Bern ein Sparbillett, nahm aber den falschen Zug.
Die Zugbegleiterin sagte lediglich, die Pendlerin solle vor ihren Augen ein normales Ticket lösen. Und die Sache war erledigt. Hier geht es zum Bericht.
*Name geändert








