Falschparker: 1427 Stutz Gebühr – Gericht gibt Abschleppdienst recht
Zürich 15.11.2024 - 11:17
Das Bezirksgericht Bülach ZH bestätigte, dass ein Abschleppdienst einem Falschparker eine Gebühr von 1427 Franken auferlegen darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Falschparker erhielt in Zürich eine Gebühr in Höhe von 1427 Franken fürs Abschleppen.
- Der Abschleppdienst verwies auf hohe Zusatzkosten und sieht die Schuld beim Parksünder.
- Das Bezirksgericht Bülach ZH deklarierte die hohe Summe als gerechtfertigt.
Wenige Tage nachdem ein Mann in der Stadt Zürich sein Fahrzeug im Parkverbot abgestellt hatte, erhielt er eine Rechnung über 1427 Franken vom Abschleppdienst Autohilfe-24 AG.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ist laut NZZ von einem «klaren Missverhältnis zur erbrachten Leistung» die Rede. Als Basis für diese Haltung dient der Betrag, den die Stadt Zürich für eine Auto-Abschleppung vorsieht. Das sind 130 Franken.
Prozedur des Abschleppens ist kostenintensiv
Im Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach ZH weist ein Vertreter der Autohilfe-24 AG die Vorwürfe zurück. Er spricht sich entschieden gegen eine gesetzeswidrige Berechnung der Abschleppkosten und damit Wucher aus.
Bei einem 4x4-Antriebsfahrzeug oder bei Bedarf eines anderen Abschleppfahrzeugs könnten Zusatzkosten anfallen. Ausserdem entstehen Kosten, wenn das Abschleppfahrzeug bereits auf dem Weg ist, der Fahrzeughalter aber zwischenzeitlich sein Auto umgeparkt hat.
Ebenso betont sein Anwalt, dass Abschleppdienste kostenintensiv sind und die Schuld bei den Parksünderinnen und Parksündern liegt, die bewusst gegen Vorschriften verstossen.
Bezirksgericht teilt Auffassung von Abschleppdienst
Das Bezirksgericht Bülach ZH urteilt laut NZZ zugunsten des Abschleppdienstes und entscheidet, dass die hohen Abschleppgebühren rechtlich zulässig sind.
Das Bezirksgericht spricht den Vertreter der Autohilfe-24 AG damit frei und entscheidet gegen die Staatsanwaltschaft. Es bestehe für die Parksünderinnen und Parksünder keine Zwangslage.