Stadt Zürich

    Zürcher Gericht verurteilt Vater wegen Entführung seines Sohnes

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 44-jährigen Vater zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Jordanier hatte vor elf Jahren seinen Sohn entführt, obwohl die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Sie glaubte, er gehe mit dem Sohn in den Zoo.

    Statt in den Zoo ging es zum Flughafen: Ein 44-jähriger Software-Entwickler nahm vor elf Jahren seinen Sohn nach Jordanien mit - obwohl die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dafü...
    Statt in den Zoo ging es zum Flughafen: Ein 44-jähriger Software-Entwickler nahm vor elf Jahren seinen Sohn nach Jordanien mit - obwohl die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dafü... - KEYSTONE/WALTER BIERI

    «Jemandem das Kind wegzunehmen, ist der Alptraum eines jeden Elternteils», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Und mit diesem Alptraum lebt die Mutter seit elf Jahren.» Er habe aber nicht nur der Mutter «die Kindheit mit ihrem Sohn geraubt», sondern auch das körperliche und psychische Wohl des Kindes gefährdet.

    Für das Bezirksgericht stellt die Entführung des Sohnes «eine ganz besonders schwere Straftat» dar. Es verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Entführung und Entziehung von Minderjährigen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe wegen Nötigung. Er hatte seiner Ex-Frau unter anderem damit gedroht, dass sie verhaftet werde, wenn sie ihren Sohn in Jordanien suche.

    Sohn fühlt sich nicht entführt

    Hat der Software-Entwickler die sechsjährige Strafe in der Schweiz abgesessen, wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der Mann im Gefängnis – wegen Fluchtgefahr. Das Bezirksgericht verhängte Sicherheitshaft.

    Der Vater nahm das Urteil versteinert zur Kenntnis, vor sich auf dem Stehpult zwei Fotos von seinem Sohn. Wie es mit Mutter und Sohn weitergeht, ist offen. Theoretisch macht sich der Vater weiter strafbar, wenn der Jugendliche nicht bei seiner Mutter lebt.

    Allerdings liess der Sohn über einen Anwalt ausrichten, dass es ihm gut gehe. Er fühle sich nicht entführt. Er spricht arabisch und englisch und lebt mit der zweiten Ehefrau des Vaters und einer jüngeren Halbschwester in Amman.

    Natürlich fühle sich der Sohn nicht entführt, sagte der Richter dazu. «Er kennt ja nichts anderes, seit er knapp drei Jahre alt ist. Trotzdem hätten Sie ihn nie dorthin bringen dürfen.» Der Geschäftsmann aus wohlhabendem Haus muss seiner Ex-Frau 45'000 Franken Genugtuung sowie 95'000 Franken Entschädigung für den Anwalt zahlen. Weitere Forderungen verwies das Gericht auf den Zivilweg.

    Nach Jordanien statt in den Zürcher Zoo

    Mit seinem Urteil folgte das Bezirksgericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 6,5 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Der Beschuldigte sagte in der Befragung, dass er es «unfair» finde, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten habe.

    Im Jahr 2015 sagte er zur Mutter des gemeinsamen Kindes, dass er mit dem damals knapp dreijährigen Sohn in den Zoo gehe. Statt in den Zoo fuhr er jedoch zum Flughafen und stieg mit dem Kind in eine Maschine nach Amman. Das Kind sollte bis heute nicht mehr in die Schweiz zurückkehren. Die Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihm.

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