Stadt Zürich

Bezirksgericht Zürich spricht Saïda Keller-Messahli frei

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Zürich,

Das Bezirksgericht Zürich hat die Publizistin Saïda Keller-Messahli vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen.

Saïda Keller-Messahli Islamfeindlichkeit
Saïda Keller-Messahli wurde vom Bezirksgericht Zürich vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. (Archivbild) - keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat die Publizistin Saïda Keller-Messahli vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, einen Funktionär des Waadtländer Moscheeverbands beschuldigt haben, «heimlich gemeinsame Sache mit Terroristen und Islamisten» zu machen.

Das Gericht sprach Keller-Messahli an der Verhandlung vom Freitag vollumfänglich von den Vorwürfen frei, wie ihr Verteidiger auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Das Gericht habe die ihr vorgeworfenen Äusserungen gegenüber der Staatsanwaltschaft für zulässig erachtet, da sie im Rahmen eines bereits gegen sie laufenden Verfahrens erfolgten.

Ursprünglich hätte bereits Ende Januar eine Verhandlung am Bezirksgericht Zürich stattfinden sollen über die von Saïda Keller-Messahli in Interviews geäusserter Kritik an den Moscheeverbänden Union Vaudoise des Associations Musulmanes (Uvam) und Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (Vioz) sowie gegen einen Uvam-Funktionär.

Gericht schützt Medienfreiheit – Anklage gegen Keller-Messahli zurückgewiesen

Das Gericht wies die Anklage, welche die Staatsanwaltschaft auf Anzeige von Uvam und Vioz erhoben hatte, jedoch zurück. Die Anklage müsse sich nicht nur gegen Saïda Keller-Messahli richten, sondern auch auf die beteiligten Medienschaffenden ausgeweitet werden, lautete die Begründung.

Der Zürcher Dachverband weitete die Anzeige nicht aus. Auch wenn Saïda Keller-Messahli die Vioz öffentlich in die Nähe von Extremisten gerückt habe, stehe die Medienfreiheit über allem, lautete die Zürcher Begründung.

Der Waadtländer Dachverband hingegen pochte auf einen juristischen Entscheid und kündigte an, die Anzeige zu ergänzen. Die im Interview geäusserten Vorwürfe seien fundamental falsch.

Verhandlung fokussiert auf E-Mail-Vorwürfe gegen Uvam-Funktionär

Nun stand die Verhandlung am Bezirksgericht erneut an. Diesmal beschränkte sie sich jedoch auf eines von insgesamt drei Dossiers der ursprünglichen Anklageschrift. Im Zentrum standen ein Uvam-Funktionär als Geschädigter und Aussagen, die Saïda Keller-Messahli über ihn in einer E-Mail an den Staatsanwalt gemacht hatte.

In dieser Mail vom März 2022 soll Keller-Messahli geschrieben haben, der Mann wolle sich als «Liberaler» verkaufen, um die öffentliche Anerkennung seines Uvam zu erreichen. Er verbiege sich, wie er könne, täusche Journalisten, Beamte und Polizisten. Doch heimlich mache er «gemeinsame Sache mit Terroristen und Islamisten».

Laut Anklage stellte Keller-Messahli den Mann mit ihren Äusserungen in Verbindung mit einer Ideologie, die zu Gewalt führe und mit einer terroristischen Organisation. Damit soll sie ihn in seinem Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, verletzt haben – obschon sie gewusst habe, dass dieser Zusammenhang nicht bestehe.

Teil der ursprünglichen Anklage verjährt – Vioz reicht Beschwerde ein

Die beiden der besagten Mail vorausgehenden Tatvergehen, also Aussagen von Keller-Messahli in einem Interview in der «Sonntagszeitung» über den Uvam-Funktionär, sind bereits verjährt. Dies geht aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Zürich von Anfang März 2025 hervor, die Keystone-SDA vorliegt.

Der Teil der ursprünglichen Anklage, der die Uvam betraf, wurde sistiert und an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, nachdem der Waadtländer Dachverband seine Anzeige wie gefordert ausgeweitet hatte. Das Verfahren betreffend den Zürcher Dachverband wurde eingestellt, wie aus der Verfügung vom März ebenfalls hervor geht.

Doch dabei blieb es nicht. Die Vioz reichte beim Zürcher Obergericht Beschwerde ein gegen die Einstellung des entsprechenden Dossiers, wie dieses auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Das Beschwerdeverfahren sei pendent, weshalb keine weiteren Auskünfte erteilt werden könnten. Die Vioz wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern.

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