120 Zürcher halten sich schon nicht ans Feuerverbot

In vielen Teilen der Schweiz gilt derzeit aufgrund der Trockenheit ein Feuerverbot. Trotzdem kommt es zu vielen Verstössen.

Das Wichtigste in Kürze
- Da der Regen weiter ausbleibt, gilt in vielen Teilen der Schweiz ein Feuerverbot.
- Trotzdem werden in zahlreichen Kantonen viele Verstösse gemeldet.
- Wer trotz des Verbots ein Feuer macht, muss tief in die Tasche greifen.
Der Sommer zeigt sich derzeit von seiner heissen und trockenen Seite. Seit Wochen bleibt der Regen vielerorts aus, die Böden trocknen aus und die Waldbrandgefahr steigt.
Als Reaktion haben zahlreiche Kantone Feuerverbote erlassen. Während in einigen ein absolutes Feuerverbot gilt, ist in anderen nur das Feuern in Wäldern und in Waldnähe untersagt.
Doch nicht alle halten sich daran. Allein die Kantonspolizei St. Gallen registrierte bereits rund 40 Verstösse gegen die geltenden Verbote. Und das, obwohl das Verbot erst seit heute zwölf Tagen gilt.
Es wurden wiederholt Feuer im Freien oder im Wald entfacht sowie Holzkohlegrills oder Feuerschalen benutzt. So wurde etwa in Niederuzwil eine Frau (47) angezeigt, weil ihr Feuer im Wald ausser Kontrolle geriet.
Auch in anderen Kantonen halten sich längst nicht alle ans Feuer-Verbot.
Nur «wenige Meldungen» in Basel
In der Stadt Basel kam es seit dem Inkrafttreten des absoluten Feuerverbots ebenfalls zu Verstössen. Wie die Kantonspolizei auf Anfrage von Nau.ch mitteilt, seien jedoch nur «wenige Meldungen im einstelligen Bereich eingegangen».
Es seien zudem einige wenige Feststellungen von Mitarbeitenden der Kantonspolizei gemacht worden. «Mit Ausnahme einer solchen Feststellung waren alle Betroffenen einsichtig und löschten das Feuer umgehend», so die Kapo.

Lediglich in einem Fall sei der Verstoss an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gemeldet und ein Verfahren eingeleitet worden.
Walliser Bevölkerung hält sich weitgehend an Verbot
Auch im ganzen Kanton Wallis gilt ein absolutes Feuerverbot. Wie die Kantonspolizei Wallis bestätigt, halte sich die Bevölkerung «weitgehend an die geltenden Bestimmungen».
Im vergangenen Monat sei es vereinzelt zu kleineren Flächenbränden, deren Ursachen noch abgeklärt werden, gekommen. Bestehen Hinweise auf menschliches Verschulden, würden entsprechende Ermittlungen zur Identifizierung allfälliger verantwortlicher Personen geführt.
Verstösse gegen das Feuerverbot können durch die Kantonspolizei oder die kommunalen Polizeikorps zur Anzeige gebracht werden.
120 Meldungen in Zürich
Im Kanton Zürich gilt derzeit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Doch wie sich zeigt, sehen es auch Zürcherinnen und Zürcher nicht ganz so eng mit dem Verbot. Denn wie die Kantonspolizei Zürich auf Anfrage von Nau.ch mitteilt, gingen seither gut 120 Meldungen ein.

Wie viele Fälle die Polizei an die zuständige Behörde weiterleitete, gehe aus der Statistik nicht hervor. Die Höhe einer allfälligen Busse liege zudem im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde.
In Luzern gibt es bis zu 20’000 Franken Busse
In Luzern dürfen aktuell ebenfalls im Wald und in Waldesnähe keine Feuer gemacht werden. Wie viele Verstösse seit dem Inkrafttreten des Verbots gemeldet wurden, kann die Luzerner Polizei nicht sagen.
Die Polizei bestätigt jedoch: «Als Einschätzung kann festgehalten werden, dass über 30 Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Feuerverbot erstattet wurden.»

Die strafrechtliche Beurteilung erfolge dann durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern. Diese prüfe den jeweiligen Einzelfall und entscheide über die strafrechtlichen Konsequenzen.
Aus der Verfügung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald geht hervor, dass ein Verstoss ziemlich teuer werden kann. Denn: «Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken bestraft.»
Ein Dutzend Fälle in Bern
Seit einigen Tagen gilt auch im Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. «Seither wurden rund ein Dutzend Verstösse festgestellt», bestätigt die Kapo Bern. Nicht in allen Fällen habe dies zu einer Anzeige geführt. In einem Fall habe ein Verstoss einen Brand ausgelöst.
Wer gegen ein geltendes Feuerverbot verstösst, muss laut Kapo Bern grundsätzlich mit einer Anzeige rechnen. Das bernische Waldgesetz sieht eine Busse von bis zu 20'000 Franken vor, wenn jemand vorsätzlich gegen die Vorschriften verstösst.
Die Kantonspolizei Bern appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit genüge bereits ein kleiner Funke, um einen Flur- oder Waldbrand auszulösen.
Da auch die nächsten Tage trocken bleiben, entspannt sich die Lage auch für den Nationalfeiertag am 1. August nicht. Feuerwerke oder 1.-August-Feuer bleiben daher schweizweit grösstenteils aus.
Ganz darauf verzichten müssen Feuerwerk-Fans aber trotzdem nicht. So wurden beispielsweise die zwei traditionellen Feuerwerke auf dem Thunersee trotz des Feuerverbots bewilligt.










