Freundin des Langstrasse-Toten (†64) «zitterte am ganzen Körper»
Zürich 08.11.2023 - 05:13
Zwei Monate nach dem Mord in der Lugano-Bar an der Zürcher Langstrasse ist der mutmassliche Täter geschnappt. Die Freundin des Opfers zeigt sich erleichtert.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach zwei Monaten wurde der Täter des Mordes in der Lugano-Bar verhaftet.
- Die Lebenspartnerin des getöteten Opfers zeigt sich in einem Interview erleichtert.
- Sie habe am ganzen Körper gezittert, als sie von der Verhaftung erfahren habe.
Ende August kam es in der Lugano-Bar an der Zürcher Langstrasse zu einer Tragödie. Ein Mann erstach einen langjährigen Mitarbeiter der Bar (†64). Nach dem Täter wurde danach mehr als zwei Monate gefahndet.
Am Sonntag konnte die Polizei nun schliesslich im Kreis 4 den mutmasslichen Täter verhaften. Das gab die Kantonspolizei Zürich am Montag in einer Medienmitteilung bekannt.
Gegenüber «Tele Züri» zeigt sich die Partnerin des Opfers erleichtert. Sie hat vom Fahndungserfolg von einer Freundin erfahren, welche die Meldung auf dem Regionalsender verfolgte.
«Zuerst hatte ich am ganzen Körper gezittert, denn es waren für mich gemischte Gefühle. Ich habe mich gefragt, ob sie wirklich den richtigen erwischt haben.» Carol Deplazes spricht von einer grossen Erleichterung.
Dass der Täter noch gefasst würde, daran glaubte die Frau eigentlich schon nicht mehr. «Es war eine belastende Zeit für mich. In der Nacht hatte ich ein mulmiges Gefühl, man weiss ja nicht, ob der Täter plötzlich vor der Türe steht.»
Carol Deplazes hofft nun auf Antworten, was genau den mutmasslichen Täter dazu veranlasste, ihren Lebenspartner zu töten. «Ich hoffe er ist Manns genug, um hinzustehen und zu sagen, aus welchem Grund diese Tragödie passiert ist.»
Beim Festgenommenen handelt es sich um einen 51-jährigen ungarischen Staatsbürger, der nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts eröffnet. Es wurde Antrag auf Untersuchungshaft gestellt.
Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gelte wie üblich die Unschuldsvermutung.