Bezirksgericht Zürich verurteilt Anführer der «Jungen Tat»

Keystone-SDA
Das Bezirksgericht Zürich hat die beiden Anführer der rechtsextremen «Jungen Tat» wegen verschiedener Delikte schuldig gesprochen. Für einen Teil der Vorwürfe gab es Freisprüche.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Anführer der «Jungen Tat» erhalten bedingte Freiheitsstrafen von je zwölf Monaten.
- Drei weitere Mitglieder erhalten bedingte Geldstrafen, eine Frau wird freigesprochen.
- Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können weitergezogen werden.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Tobias Lingg und Manuel Corchia unter anderem wegen Aufrufs zu Hass und Diskriminierung schuldig.
Die beiden Anführer der «Jungen Tat» wurden zu bedingten Freiheitsstrafen von je 12 Monaten verurteilt. Der Vollzug wird aufgeschoben, die Probezeit beträgt vier Jahre.
Geldstrafen für drei weitere Mitglieder
Drei weitere Mitglieder wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die einzige Frau der Gruppe, die ebenfalls vor Gericht stand, wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.





