Zürich will Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge weiterhin begrenzen

Der Kanton Zürich hat rasch auf neue Bundesvorgaben zum Status S reagiert. Geflüchtete sollen dort auch nach fünf Jahren weiterhin nur die Asylfürsorge erhalten.

Der Regierungsrat will das kantonale Sozialhilfegesetz anpassen, um die Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine auf dem bisherigen Niveau zu belassen, wie die Sicherheitsdirektion am Freitag mitteilte. Damit reagiert der Kanton auf neue Kompetenzen, die der Bund den Kantonen einräumt.
Ab März 2027 erhalten die ersten Geflüchteten nach fünf Jahren in der Schweiz eine reguläre Aufenthaltsbewilligung. Im Kanton Zürich betrifft dies im Lauf des Jahres rund 8000 Personen. Gemäss bisherigem Bundesrecht würden sie damit künftig nicht mehr nur Asylfürsorge erhalten, sondern die höheren Beiträge der ordentlichen Sozialhilfe. Stattdessen sollen sie rechtlich den vorläufig Aufgenommenen gleichgestellt bleiben.
Ziel der nun von der Sicherheitsdirektion vorgeschlagenen Regelung ist es, den Integrationsanreiz zu wahren. Zudem soll verhindert werden, dass Schutzbedürftige wegen höherer Gelder in den Kanton Zürich umziehen. Die Vorlage geht bis Mitte Juli an den Kantonsrat und soll im März 2027 zeitgleich mit den Bundesvorgaben in Kraft treten.
Zuvor hatte der Bundesrat am Freitag angekündigt, den Kantonen die Hoheit über diese Leistungen zu übergeben. Zudem sollen wehrpflichtige ukrainische Männer nach dem Willen des Bundes künftig keinen Schutzstatus S mehr erhalten.



