Stadt Zürich

    Zürcher Stimmberechtigte wollen Sterbehilfe in Heimen und Spitälern

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Künftig müssen im Kanton Zürich sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zulassen. Dies haben die Stimmberechtigten am Sonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 68 Prozent beschlossen.

    Die Stimmberechtigten sagten Ja zur Duldungspflicht von Sterbehilfe im Kanton Zürich. (Symbolbild)
    Die Stimmberechtigten sagten Ja zur Duldungspflicht von Sterbehilfe im Kanton Zürich. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/SEBASTIAN KAHNERT

    Für die Änderung stimmten 298'813 Zürcherinnen und Zürcher, dagegen waren 139'933. Die Stimmbeteiligung lag bei 47,6 Prozent.

    Für Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) kam dieses Ergebnis nicht überraschend. «Wir gingen von einem Ja aus», sagte sie vor den Medien. Für die grosse Mehrheit der Heime ändere sich damit wenig. Die meisten hätten assistierten Suizid bereits vorher geduldet.

    Vor allem christliche Heime betroffen

    Eine Veränderung gibt es vor allem für private, etwa christliche Heime, welche Sterbehilfeorganisationen in ihren Räumlichkeiten bisher nicht erlaubten. Rickli rechnet aber nicht mit einer grossen Veränderung. «Wer sich für ein solches Heim entscheidet, möchte Sterbehilfe wohl ohnehin kaum in Anspruch nehmen.»

    Neu müssen auch alle Spitäler und Reha-Kliniken Sterbehilfeorganisationen zulassen – nicht aber Gefängnisse und Psychiatrien. Alle betroffenen Institutionen würden nun angeschrieben, sagte Rickli weiter. Sie rechnet damit, dass die neue «Duldungspflicht» im Frühling in Kraft tritt. Einmal im Jahr wird der Kanton künftig nachfragen, wie sich die Zahlen entwickeln.

    «Selbstbestimmung nicht erst am Lebensende»

    Selbstbestimmung fange nicht erst am Lebensende an, sondern schon, wenn man jünger und gesünder sei, betonte Rickli. «Man sollte sich vorher überlegen, ob das für einen selber in Frage komm oder nicht und Patientenverfügungen verfassen.» Insofern habe die Abstimmung hoffentlich dazu geführt, dass sich viele dies überlegt hätten. So könnten Angehörige und Pflegende entlastet werden.

    Bisher galt die «Duldungspflicht» nur für Alters- und Pflegeeinrichtungen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder in deren Auftrag handeln. Den Stein ins Rollen brachte die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Diese forderte, dass alle Pflegeheime und Spitäler, aber auch Psychiatrische Kliniken und sogar Gefängnisse gezwungen werden sollen, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen.

    Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat lehnten dies jedoch als zu extrem ab. Das Parlament arbeitete stattdessen den nun angenommenen Vorschlag aus, woraufhin die ursprüngliche Initiative zurückgezogen wurde.

    Trotzdem hatten die Zürcherinnen und Zürcher das letzte Wort. Und zwar, weil eine bürgerliche Minderheit im Parlament das Kantonsreferendum ergriff. Ihr ging die vom Kantonsrat beschlossene Ausweitung der «Duldungspflicht» deutlich zu weit.

    Der Regierungsrat hatte eigentlich ebenfalls ein Nein empfohlen. Dass das Parlament auch Spitäler und Reha-Kliniken zur Duldung verpflichten wollte, ging der Regierung zu weit.

    Kommentare

    User #1266 (nicht angemeldet)

    Super danke das es angenommen wurde. Aber was ich mich fragen ob jetzt eine 18 jähriger Körperlich und psychisch gesund ohne krise urteilsfähige person jetzt auch gehen kann? Ich denke nicht da die hürden zu hoch sind und finde das gehört auch geändert für mehr selbstbestimmung. Und verhinderung alternative harte suizide.

    User #5705 (nicht angemeldet)

    Wo hat man in Heimen Selbstbestimmung. Altersheime sind Gefängnisse mit sogenannten sozialen Hintergrund

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