Stadt Zürich

    Zürich: Nein zur Lehrer-Entlastung – Ja zur Sterbehilfe-Ausweitung

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    Zürcher Lehrpersonen erhalten nicht mehr bezahlte Zeit für Extra-Arbeit. Ein Ja gibt es zur Ausweitung der Sterbehilfe.

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    Zürcher Lehrpersonen erhalten nicht mehr Zeit für Extra-Arbeit. (Symbolbild) - Keystone

    Zürcher Lehrpersonen erhalten nicht mehr bezahlte Zeit für Extra-Arbeit. Das haben die Stimmberechtigten am Sonntag beschlossen. Es sind zwar noch nicht alle Gemeinden ausgezählt, das Resultat ist jedoch eindeutig.

    Die Vorlage hätte Klassenlehrpersonen künftig 160 statt wie bisher hundert Stunden pro Jahr für zusätzliche Aufgaben wie Elterngespräche, Konfliktgespräche oder die Organisation von Lagern gewährt. Zudem wäre der Lektionenfaktor von 58 auf 59 erhöht worden, womit allen Lehrpersonen mehr bezahlte Zeit für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestanden hätte.

    Der Lehrpersonalverband begrüsste die Änderungen, hätte sich aber noch mehr Verbesserungen gewünscht. 102 Städte und Gemeinden sowie SVP und FDP hatten gegen die Vorlage aber das Referendum ergriffen. Sie befürchteten Mehrkosten von insgesamt 83 Millionen Franken, rund 67 Millionen Franken davon für die Gemeinden.

    Ja zur Ausweitung der Sterbehilfe

    Ja sagten die Zürcher Stimmberechtigten hingegen dazu, dass künftig sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden müssen.

    Auch hier ist das Resultat eindeutig, obwohl noch nicht alle Gemeinden ausgezählt sind.

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    Künftig müssen sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. (Symbolbild) - keystone

    Heute gilt die Duldungspflicht nur für Alters- und Pflegeeinrichtungen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder in deren Auftrag handeln. Mit dem Ja müssen künftig auch private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. Psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse sind davon ausgenommen.

    Ausgangspunkt war die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnten die Initiative als zu weitgehend ab. Das Parlament verabschiedete deshalb einen Gegenvorschlag, worauf die Initiative zurückgezogen wurde. Gegen den Gegenvorschlag ergriff eine bürgerliche Minderheit im Kantonsrat das Referendum.

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