Stadt Zürich

Zürcher Regierungsrat will Baurekurse nicht massiv einschränken

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der Zürcher Regierungsrat hat sich gegen einen Vorstoss im Kantonsrat ausgesprochen, der eine massive Einschränkung von Baurekursen fordert. Er wäre aber bereit, die Rekursflut im Bauwesen auf anderem Weg zu bekämpfen.

Rekurse verhindern oder verzögern unter anderem den Bau von mehr Wohnungen. Der Zürcher Regierungsrat will die Rekursmöglichkeiten trotzdem nicht radikal einschränken. (Symbolbild)
Rekurse verhindern oder verzögern unter anderem den Bau von mehr Wohnungen. Der Zürcher Regierungsrat will die Rekursmöglichkeiten trotzdem nicht radikal einschränken. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt eine Motion ab, die das Rekursrecht bei Bauprojekten stark beschneiden wollte, wie aus seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Zwar teilt er das Ziel, Bauverfahren zu beschleunigen, doch die Forderungen der Motion gehen ihm zu weit.

Die von FDP, Mitte, SVP und EVP eingereichte Motion fordert, dass Einsprachen von Dritten nur noch bei Fragen zur Grösse oder Nutzung eines Gebäudes zulässig sein sollen. Derzeit würden viele Verfahren durch fadenscheinige Begründungen verzögert, um persönliche Vorteile zu erlangen, so die Kritik der Bürgerlichen.

Die Regierung stellt jedoch klar, dass solche Einschränkungen gegen die Bundesverfassung und Bundesgesetze verstossen würden. Jeder Person steht bei Rechtsstreitigkeiten eine gerichtliche Prüfung zu. Da das Bundesgericht kantonale Bauentscheide prüft, muss dies zuvor zwingend auch ein kantonales Gericht tun können.

Ein genereller Ausschluss von Rügen zu Details oder zur Gestaltung eines Projekts sei «rechtlich nicht zulässig». Die Kantone seien hierbei an die bundesgerichtliche Praxis gebunden.

Trotz der rechtlichen Bedenken sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf. Lange und teils ungerechtfertigte Verfahren würden zu hohen Kosten führen. Rekurse gelten zudem als ein Hauptgrund dafür, dass in der Schweiz zu wenig Wohnungen gebaut werden und Projekte jahrelang blockiert bleiben.

Statt das Rekursrecht direkt zu kappen, will die Regierung nun aber andere Wege prüfen. Dazu gehören etwa Anpassungen bei den Verfahrenskosten, Entschädigungsregeln oder beim kantonalen Verbandsbeschwerderecht.

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