Zürcher Regierung will Wahlrecht für Menschen mit Beistandschaft

Der Zürcher Regierungsrat will Stimmrechtsausschluss von Menschen unter umfassender Beistandstaft aufheben.

Menschen, die unter umfassender Beistandstaft stehen, sollen im Kanton Zürich wählen und abstimmen dürfen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Anpassung der Kantonsverfassung.
Im Kanton Zürich sind rund 400 Personen, die unter Beistandschaft stehen, vom Stimmrecht ausgeschlossen, wie die Zürcher Regierung am Donnerstag mitteilte.
Gemeinden könnten Ausschluss fakultativ aufheben
Eine Behördeninitiative der Stadt Zürich, die der Kantonsrat der Regierung zur Prüfung überwiesen hatte, will dies ändern. Sie verlangt, dass die Gemeinden den Ausschluss vom Stimmrecht fakultativ aufheben können.
Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Behördeninitiative grundsätzlich, lehnt sie aber ab. Er wolle einen «Flickenteppich an unterschiedlichen kommunalen Regelungen» verhindern.
Stattdessen legt er dem Kantonsrat einen ausformulierten Gegenvorschlag vor. Dieser sieht vor, den Stimmrechtsausschluss von Menschen mit umfassender Beistandschaft sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene aufzuheben.