Stadt Zürich

Zürcher Regierung will keine «Anstandsregel» für Ex-Regierungsräte

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der Zürcher Regierungsrat empfiehlt Ablehnung der vorgeschlagenen Anstandsregel für scheidende Mitglieder.

Regierungsrat
Der 2019 zurücktretende Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP) hat den Vorstoss von Grünen und AL ausgelöst. - (KEYSTONE/Ennio Leanza

Der Zürcher Regierungsrat bleibt dabei: Abgetretene oder abgewählte Regierungsmitglieder sollen arbeiten können, was sie wollen. Die Regierung hat zwar auf Verlangen des Kantonsrat eine Vorlage für eine so genannte Anstandsregel ausgearbeitet, empfiehlt diese aber zur Ablehnung. Ein zweijähriges Berufsverbot greife zu stark in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit ein.

Dadurch werde die entsprechende Regelung als verfassungswidrig beurteilt, schreibt der Regierungsrat im am Donnerstag veröffentlichten Antrag an den Kantonsrat. Dieser hatte die Anstandsregel-Motion von AL und Grünen im März 2023 mit 89 zu 78 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Dagegen stimmten FDP, Mitte und SP.

Gesetzliche Grundlage gefordert

Dagegen war auch die Regierung. Mit dem Vorstoss beauftragte der Kantonsrat die Regierung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die vorschreibt, dass scheidende Regierungspräsidentinnen und -räte zwei Jahre lang keinen Einsitz in Institutionen nehmen dürfen, die geschäftlich mit der bisherigen Direktion in Verbindung stehen.

Auslöser für die Motion war der Fall Axsana. Der 2019 abgetretene FDP-Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger nahm in diesem Unternehmen, welches das elektronische Patientendossier entwickelt, als Verwaltungsratspräsident Einsitz. Der Kanton Zürich unterstützte die Axsana während Heinigers Amtszeit mit einer Anschubfinanzierung.

Regierung bleibt bei Ablehnung

Nun liegt diese geforderte gesetzliche Grundlage vor, über die als nächstes der Kantonsrat entscheidet. Die Regierung aber bleibt dabei und beantragt, sie abzulehnen. Mit dieser Regelung würde es den ausscheidenden Regierungsmitgliedern erschwert – und in Einzelfällen faktisch verunmöglicht – eine angemessene neue berufliche Tätigkeit aufzunehmen, schreibt die Regierung.

Als Beispiel nennt sie den Lehrerberuf. So könnte ein Mitglied des Regierungsrates, das vor dem Amtsantritt als Lehrerin oder Lehrer arbeitete, und das während der Amtszeit der Bildungsdirektion vorstand, nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsrat während zweier Jahre nicht mehr als Lehrer arbeiten.

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