Stadt Zürich

Zürcher Kantonsrat will Notrecht deutlich ausweiten

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie eine Vorlage zur Ausweitung des Notrechts ausgearbeitet. Künftig soll die Regierung auch bei Wirtschafts- oder Energiekrisen einfacher durchgreifen können.

Der Zürcher Kantonsrat und der Regierungsrat sollen in Krisen mehr Kompetenzen erhalten. Die Geschäftsleitung des Kantonsrats hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet. (Symbolbild)
Der Zürcher Kantonsrat und der Regierungsrat sollen in Krisen mehr Kompetenzen erhalten. Die Geschäftsleitung des Kantonsrats hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet. (Symbolbild) - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat die entsprechende Vorlage einstimmig verabschiedet, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die parlamentarische Initiative «Notstandsgesetzgebung, gewappnet für neue Krisen» entstand als direkte Reaktion auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie.

Ziel der Vorlage ist es laut Mitteilung, Regierung und Parlament in künftigen Krisen ein geordnetes Handeln zu ermöglichen. Die wichtigste Neuerung ist die Erweiterung der Begriffe, unter denen Notrecht überhaupt angewendet werden darf. Künftig soll nicht mehr nur eine Störung der «öffentlichen Sicherheit» ausreichen, sondern bereits eine schwerwiegende Bedrohung der «öffentlichen Ordnung».

Unter diesen neuen Begriff fallen ausdrücklich auch die soziale, wirtschaftliche oder ökologische Ordnung sowie die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur, wie etwa die Energieversorgung. Damit wird der Spielraum für staatliche Eingriffe über die klassische Gefahrenabwehr hinaus auf weitere Lebensbereiche ausgedehnt.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrats – wie auch der Regierungsrat – halten diese Ausweitung für nötig, weil die bisherigen Regeln zu starr seien. Als Beispiel dafür wird ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Mai 2020 aufgeführt, welches eine Notrechtsverordnung des Regierungsrats zu Ausfallentschädigungen zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilien infolge der Corona-Pandemie aufhob.

Die Vorlage sieht auch eine sogenannte Notfinanzordnung vor. Künftig sollen nicht nur Notverordnungen, sondern auch alle finanziell wirksamen Notmassnahmen der Genehmigungspflicht durch den Kantonsrat unterstehen, sofern sie die Grenze von 4 Millionen Franken überschreiten.

Im Kantonsratsgesetz soll neu die Rolle der Geschäftsleitung als zentrales Steuerungsorgan in Krisen festgeschrieben werden. Die Geschäftsleitung erhält das Recht, dem Kantonsrat ohne Vorverfahren (wie Vernehmlassungen oder Kommissionsberatungen) direkt dringliche Gesetze zu beantragen.

Zudem kann sie Prioritäten für die Kommissionsarbeit setzen und die Verfahren für physische oder elektronische (virtuelle) Sitzungen des gesamten Rates festlegen. Dies soll die Handlungsfähigkeit des Parlaments sicherstellen, wenn ein normales Zusammentreten erschwert ist.

Als Korrektiv zur Machtausweitung sieht die Vorlage eine strikte Befristung vor: Alle Notverordnungen und Notmassnahmen fallen spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten dahin. Zudem wird eine Konsultationspflicht eingeführt, nach der der Regierungsrat die Geschäftsleitung vor dem Erlass von Notrecht anhören muss.

Ein Novum ist zudem das Recht des Kantonsrats, einen vom Regierungsrat ausgerufenen Notstand formell wieder aufzuheben, falls Uneinigkeit über dessen Fortdauer besteht. Diese «Escape-Klausel» wird von der Regierung als potenziell verfassungswidrig kritisiert, von der Geschäftsleitung aber als notwendiges Instrument der Oberaufsicht verteidigt.

Da die Vorlage Änderungen an der Kantonsverfassung beinhaltet, untersteht sie dem obligatorischen Referendum. Das letzte Wort über die Kompetenzverschiebungen in Krisenzeiten werden somit die Stimmberechtigten an der Urne haben.

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