Zürcher Jugendliche werden seltener kriminell

Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich ist im vergangenen Jahr weiter gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr ging sie um 4,3 Prozent zurück. Allerdings werden die Täter zunehmend jünger.

6019 Jugendliche gerieten letztes Jahr mit dem Gesetz in Konflikt, das sind 271 weniger als 2024. «Wir stellen im dritten Jahr in Folge einen Rückgang der Jugendkriminalität und -gewalt fest», teilte Oberjugendanwalt Roland Zurkirchen am Mittwoch an einer Medienkonferenz mit. Der Rückgang sei erfreulich, aber «kein Grund, sich zurückzulehnen».
Denn die Fälle werden zunehmend komplex. Jugendliche werden tendenziell in jüngerem Alter kriminell. Inzwischen sind 31,5 Prozent der Jugendlichen bei der Eröffnung einer Strafuntersuchung zwischen 10 und 14 Jahre alt.
Die Verurteilungen bewegten sich in den letzten Jahren in den meisten Deliktkategorien auf einem konstanten Niveau. Hingegen nahmen die Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz deutlich zu. 29,5 Prozent der straffälligen Jugendlichen seien deswegen verurteilt worden. 2023 waren dies noch 16,5 Prozent.
Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich führt diesen Anstieg auf die Trendfahrzeuge wie Elektroroller und E-Trottinetts zurück.
Häufig würden bei deren Nutzung Vorschriften missachtet, wie Jugendanwältin Anne-Catherine Hatt ausführte. So verstosse zum Beispiel ein 13-Jähriges Mädchen gegen das Gesetz, wenn es das elterliche E-Bike benutze, um zum Klavierunterricht zu fahren, ohne einen entsprechenden Führerausweis zu besitzen.
Auch der 15-Jährige, der einen Freund auf dem E-Trotti mitnimmt macht sich strafbar und muss mit einem Verweis oder einer Busse rechnen. Oft werden diese Trottis auch modifiziert, so dass sie schneller als die zugelassenen 25 km/ha fahren. «Häufig ist den Jugendlichen nicht bewusst, dass damit auch eine andere Führerscheinklasse gültig wird», sagte Hatt.
Zu einem schwereren Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz zähle, wenn ein unter 18-Jähriger sich hinter das Steuer des elterlichen Autos setze. Dann müsse er auf jeden Fall mit einer Vorladung und einer höheren Busse rechnen.
Gefordert sei die Jugendstrafrechtpflege auch durch die wachsende Komplexität der Fälle. «Weniger Jugendliche verüben mehr Straftaten», sagte Zurkirchen. Dabei kämpfen Jugendliche oft selber mit vielschichtigen Problemen und werden tendenziell jünger kriminell.
Die Persönlichkeit stehe bei ihnen im Fokus, weshalb Gutachten eingeholt werden müssen. Zudem sei die Beweiserhebung aufwändiger. Der Vollzug sei meist ebenso anspruchsvoll und zeitintensiv wie die Untersuchung.
Es gelte daher neue Lösungsansätze zu finden und zu entwickeln. Als Beispiel führte Zurkirchen das neue delikt- und Kompetenzorientierte Training «CHOOSE» an. Ein pädagogisches Lernprogramm, das Teilnehmende auf spielerische Weise motiviert, sich mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen. Im Projekt Child Friendly Justice werden kindgerechte Feedbacksysteme getestet, die Hinweise auf Verbesserungen in Verfahrensabläufen liefern sollen.
Schliesslich wurde auch die Unterbringung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen kritisch geprüft. Dazu wurden in einem Pilotprojekt im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) eine geschlossene Übergangsstation für sogenannte Time-outs geschaffen. «Dies ermöglicht Jugendlichen, die sich in einer Institution befinden und zum Beispiel aufgrund von Drogen «überhitzt» sind, das Setting zu wechseln«, sagte Zurkirchen.
Im Zentrum stehe dabei die Erkenntnis, dass Jugendliche in Krisensituationen aktive Unterstützung benötigen. Die Übergangsstation könne diese Hilfe leisten. Bisher fanden solche Time-outs im Gefängnis statt.




