Bundesgericht hebt Urteil gegen Klimaaktivisten auf

Das Zürcher Obergericht muss den Fall von sechs Teilnehmern einer Klimaaktion am Hauptsitz der früheren Credit Suisse in Zürich aus dem Jahr 2019 neu prüfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Juli 2019 blockierten Klimaaktivisten die Eingänge zu Zürcher Credit-Suisse-Filialen.
- Sie machten auf die Rolle der Bank bei Investitionen in fossile Energieträger aufmerksam.
- Die Klimaaktivisten haben sich aber nicht des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.
Die Klimaaktivisten haben sich 2019 der Nötigung, nicht aber des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, wie das Bundesgericht entschied.
Bei einer Aktion im Juli 2019 versperrten rund 70 Klimaaktivisten in Zürich die Eingänge zur Credit Suisse am Paradeplatz, an der Bahnhofstrasse und an der Bärengasse. Sie setzten sich hin, ketteten sich aneinander, an Pflanzkübel oder Leihvelos, und mussten schliesslich von der Polizei weggetragen werden.
Bei der Demonstration machten sie auf die Rolle der Bank bei Investitionen in fossile Energieträger aufmerksam.
Die sechs Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer hielten sich in den Arkaden auf der Seite der Bärengasse auf. Entgegen der Ansicht des Zürcher Obergerichts, begingen sie mit ihrer Blockade keinen Hausfriedensbruch. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Offene Arkaden
Ein Hausfriedensbruch sei gemäss dem Gesetzeswortlaut nur bei Häusern beziehungsweise geschlossenen Räumen oder bei einem unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten möglich.
Die Vorinstanz hatte argumentiert, dass die Arkaden zum Tatzeitpunkt zugänglich gewesen seien, jedoch mit Toren abgeschlossen werden könnten. Ob dies tatsächlich so ist, kann laut Bundesgericht aufgrund der mangelnden Beschreibung nicht beurteilt werden.
Es hat das Urteil in diesem Punkt aufgehoben und ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Den Tatbestand der Nötigung hat das höchste Schweizer Gericht jedoch bestätigt.
Das Zürcher Obergericht hatte die Beschwerdeführenden im Jahr 2023 zu bedingten Geldstrafen von 60 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.









