Regierung verneint Amtspflichtverletzung von Rapperswiler Stadtrat

Die St. Galler Regierung hat auf disziplinarrechtliche Schritte gegen den Stadtrat von Rapperswil-Jona Johannes Kunz (parteilos) verzichtet. Wegen des Verdachts auf Amtspflichtverletzung reichte die Stadtregierung im Mai beim Kanton eine Disziplinaranzeige ein.

Die Kantonsregierung hält in ihrem Beschluss fest, dass keine Hinweise bestehen, dass Kunz mit seinem Verhalten eigennützige Interessen verfolgt oder persönliche Vorteile angestrebt hatte, schreibt die Stadt Rapperswil-Jona am Mittwoch in einer Mitteilung.
Im Raum stand die Vermutung, dass Kunz Daten, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, an einen unberechtigten Dritten weitergegeben hat. Er stellte einer externen Fachperson Unterlagen zur Verfügung, um eine professionelle Drittmeinung einzuholen. Weitere Angaben könnten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht werden, schreibt die Stadt.
Gemäss Regierungsbeschluss lägen keine Anhaltspunkte vor, dass Kunz die Tragweite seines Handelns verkannt habe. Die Weitergabe der Unterlagen habe auch keine Nachteile für betroffene Parteien nach sich gezogen.
Der Stadtrat schaltete die Regierung als zuständige Aufsichtsbehörde ein, um den Fall unabhängig durch die kantonalen Behörden prüfen und beurteilen zu lassen. Der betroffene Stadtrat Kunz unterstützte die Aufarbeitung des Vorfalls. Er mitunterzeichnete die Disziplinaranzeige gegen ihn selbst.
Mit dem Entscheid der Regierung betrachtet der Stadtrat die disziplinarrechtliche Aufarbeitung als abgeschlossen, hiess es in der Mitteilung weiter.






